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Zuschlag · Sicherheitsdienstleistungen

Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen

Den Zuschlag für „Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen“ hat SICHERHEIT NORD GmbH & Co. KG erhalten, zusammen mit 3 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn BARMER Beschaffung und Vergabe im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 19.02.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anSICHERHEIT NORD GmbH & Co. KG
Weitere Zuschlagsempfängersecura protect Mitte GmbH, WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, GARANDUS Sicherheitsdienste Süd GmbH & Co. KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleBARMER Beschaffung und Vergabe
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags19.02.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an SICHERHEIT NORD GmbH & Co. KG

VeröffentlichtAuftragWert
25.09.2026Sicherheitsdienstleistungen für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein–
06.08.2026Erbringung von Bewachungs- und Sicherungsdienstleistungen in der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt am Ins5.465.087 Euro
04.08.2026Dienstleistungsvertrag über Wachschutz- und Sicherheitsdienstleistungen–
29.07.2026Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienstleistungen–
22.06.2026Sicherheitsdienstleistungen (2 Objekte)–
29.05.2026Fahrausweisprüfung für die U-Bahn, Bus und Straßenbahn der BVG18.317.382 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von SICHERHEIT NORD GmbH & Co. KG

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (79710…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen Sicherheitsdienstleistungen

Alle offenen Ausschreibungen Sicherheitsdienstleistungen · Neu veröffentlicht

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

SICHERHEIT NORD GmbH & Co. KG und 3 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Sicherheitsdienstleistungen.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/sicherheits-und-empfangsdienstleistungen-z118700-2026, Stand 01.11.2026.