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Zuschlag · IT und Software

Softwareupdates des Gefahrenmanagementsystems in der Filiale Dortmund

Den Zuschlag für „Softwareupdates des Gefahrenmanagementsystems in der Filiale Dortmund“ hat PKE Deutschland GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 12.11.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anPKE Deutschland GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDeutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV72267000 Software-Wartung und -Reparatur
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags12.11.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an PKE Deutschland GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
30.07.2026DSTW Mainz DSZ/DTZ, Los 1 EEA, Los 2 GA–
15.07.2026Erweiterungsbau Vitos KFP Hadamar - Alarm Management System53.718 Euro
27.05.2026Neubau IfL - Gebäudeautomation392.057 Euro
06.02.2026Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund, Instandhaltungsvertrag für Gefahrenmeldeanlagen–
24.11.2025ASE Volkstedt - VE11 (Schwachstrom) - VS–

Alle öffentlichen Aufträge von PKE Deutschland GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (72267…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen IT und Software

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Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

PKE Deutschland GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für IT und Software.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Softwareupdates des Gefahrenmanagementsystems in der Filiale Dortmund“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/softwareupdates-des-gefahrenmanagementsystems-in-der-filiale-dortmund-z749630-2025, Stand 01.11.2026.