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Zuschlag

Sonderprüfung (Routineprüfung) nach § 44 Abs. 1 Satz 3 KWG i.V. mit Art. 22 Abs. 5 CSDR

Den Zuschlag für „Sonderprüfung (Routineprüfung) nach § 44 Abs. 1 Satz 3 KWG i.V. mit Art. 22 Abs. 5 CSDR“ hat KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhalten. Vergeben hat ihn Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 19.10.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 239.810 Euro.

Zuschlag anKPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Auftragswert239.810 Euro
VergabestelleBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV79210000 Rechnungslegung und -prüfung
Zuschlagsentscheidung02.10.2026
Bekanntmachung des Zuschlags19.10.2026

Einordnung

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Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 239.810 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (79210…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Sonderprüfung (Routineprüfung) nach § 44 Abs. 1 Satz 3 KWG i.V. mit Art. 22 Abs. 5 CSDR“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/sonderpruefung-routinepruefung-nach-44-abs-1-satz-3-kwg-i-v-mit-art-22-z720186-2026, Stand 01.11.2026.