Zuschlag
Sprachmittlungsdienstleistungen bei Schubmaßnahmen beim bayerischen LfAR
Den Zuschlag für „Sprachmittlungsdienstleistungen bei Schubmaßnahmen beim bayerischen LfAR“ hat ÜZM GmbH erhalten, zusammen mit 2 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 25.06.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.
| Zuschlag an | ÜZM GmbH |
|---|---|
| Ohne Namensnennung | 2 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt) |
| Auftragswert | nicht veröffentlicht |
| Vergabestelle | Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen |
| Verfahren | Offenes Verfahren |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Leistung nach CPV | 79530000 Übersetzungsdienste |
| Zuschlagsentscheidung | 09.06.2026 |
| Bekanntmachung des Zuschlags | 25.06.2026 |
Einordnung
- ÜZM GmbH hat in den letzten 18 Monaten 3 Zuschläge auf TED erhalten.
Weitere Zuschläge an ÜZM GmbH
| Veröffentlicht | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 19.08.2026 | Übersetzungsdienstleistungen diverse Sprachen | – |
| 20.07.2026 | Rahmenvereinbarung Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen | – |
Alle öffentlichen Aufträge von ÜZM GmbH
Wer bei dieser Leistung gewinnt
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- KERN AG, Sprachdienste 1
Gleiche CPV-Gruppe (79530…), letzte 18 Monate.
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Fragen zu diesem Zuschlag
Wer hat den Auftrag bekommen?
ÜZM GmbH und 2 weitere Bieter.
Wie hoch war der Auftragswert?
Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.
Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?
Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.
Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?
Unter „Jetzt offen“ weiter unten.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Quellen
- Zuschlagsbekanntmachung: TED, Amtsblatt der Europäischen Union
- Leistungsbezeichnungen: CPV 2008, Verordnung (EG) Nr. 213/2008
Zitieren: „Zuschlag: Sprachmittlungsdienstleistungen bei Schubmaßnahmen beim bayerischen LfAR“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/sprachmittlungsdienstleistungen-bei-schubmassnahmen-beim-bayerischen-z438916-2026, Stand 01.11.2026.