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Zuschlag

"StartMobil" gem. § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 u. 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Den Zuschlag für „"StartMobil" gem. § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 u. 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)“ hat BBZ Training GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Kreis Warendorf - Der Landrat im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 29.09.2025. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 725.000 Euro.

Zuschlag anBBZ Training GmbH
Auftragswert725.000 Euro
VergabestelleKreis Warendorf - Der Landrat
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
Zuschlagsentscheidung22.09.2025
Bekanntmachung des Zuschlags29.09.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an BBZ Training GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
06.05.2026REZ NRW 45ind Jobcenter Rhein-Berg–
01.04.2026REZ NRW 45ind JC Bonn–
09.12.2025REZ NRW 45Akt3mV AA Bergisch Gladbach, AA Essen und AA Meschede-Soest–
29.10.2025REZ SW 45ind JC Westerwald–

Alle öffentlichen Aufträge von BBZ Training GmbH

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

BBZ Training GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 725.000 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (80000…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

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Quellen

Zitieren: „Zuschlag: "StartMobil" gem. § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 u. 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/startmobil-gem-16-abs-1-zweites-buch-sozialgesetzbuch-sgb-ii-i-v-m-45-z635882-2025, Stand 01.11.2026.