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Zuschlag

Telelader

Den Zuschlag für „Telelader“ hat DH Mobility Deutschland GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 26.05.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anDH Mobility Deutschland GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerRhehag Warenhandel GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags26.05.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an DH Mobility Deutschland GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
02.10.2026Minibus, Hochdach, 9-Sitzer–
11.09.2026Lkw mit Ladekran–
13.08.2026Lieferng div. Stromerzeuger und Elektroartikel (Krisenbeschaffung)–
07.08.2026Teleskopautokran für die Ukraine–
06.08.2026Sattelzugmaschine mit Containerauflieger–
05.08.2026Sattelzugmaschine mit Containerauflieger–

Alle öffentlichen Aufträge von DH Mobility Deutschland GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (43000…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

DH Mobility Deutschland GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Telelader“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/telelader-z354656-2026, Stand 01.11.2026.