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Zuschlag

Übertragung von hoheitlichen Aufgaben in den städtischen Friedhöfen an private Bestattungsunternehmen

Den Zuschlag für „Übertragung von hoheitlichen Aufgaben in den städtischen Friedhöfen an private Bestattungsunternehmen“ hat Bestattung Bauer OHG erhalten. Vergeben hat ihn Stadt Weiden i.d.OPf. im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 18.09.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anBestattung Bauer OHG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleStadt Weiden i.d.OPf.
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV98371000 Bestattungsdienste
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags18.09.2026

Einordnung

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (98371…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Bestattung Bauer OHG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Übertragung von hoheitlichen Aufgaben in den städtischen Friedhöfen an private Bestattungsunternehmen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/uebertragung-von-hoheitlichen-aufgaben-in-den-staedtischen-friedhoefen-z644433-2026, Stand 01.11.2026.