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Zuschlag

Universität zu Köln - Dienstleistungs- und Wartungsvertrag für DDC-Einrichtungen Siemens

Den Zuschlag für „Universität zu Köln - Dienstleistungs- und Wartungsvertrag für DDC-Einrichtungen Siemens“ hat Siemens AG, Smart Infrastructure erhalten. Vergeben hat ihn Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 08.09.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anSiemens AG, Smart Infrastructure
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleUniversität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags08.09.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Siemens AG, Smart Infrastructure

VeröffentlichtAuftragWert
21.10.2026Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Hort und Einfeldsporthalle, Los 190 Gebäudeautomation137.986 Euro
15.10.2026BMA100.000 Euro
20.08.2026eins/26/L04–
18.08.2026TUD MOL 3. TBM Mollier-Bau Sanierung76.996 Euro
10.08.2026Hausalarmanlage 70-00001-2720-444 - PR1224053-2720-B–
28.07.2026Lieferung von 426 Aruba Switche inkl. diverser Dienstleistungen354.021 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Siemens AG, Smart Infrastructure

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (50000…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Siemens AG, Smart Infrastructure.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Universität zu Köln - Dienstleistungs- und Wartungsvertrag für DDC-Einrichtungen Siemens“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/universitaet-zu-koeln-dienstleistungs-und-wartungsvertrag-fuer-ddc-z616434-2026, Stand 01.11.2026.