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Zuschlag · Gebäudereinigung

Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das FA Zeil a. Main mit ASt Ebern

Den Zuschlag für „Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das FA Zeil a. Main mit ASt Ebern“ hat win gemeinnützige GmbH erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 31.07.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anwin gemeinnützige GmbH
Ohne Namensnennung1 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV90911200 Gebäudereinigung
Zuschlagsentscheidung10.07.2026
Bekanntmachung des Zuschlags31.07.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an win gemeinnützige GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
09.04.2026Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das FA Kitzingen–
14.10.2025Unterhaltsreinigung für das FA Schweinfurt–
30.09.2025Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das FA Bad Kissingen–

Alle öffentlichen Aufträge von win gemeinnützige GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (90911…), letzte 18 Monate.

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

win gemeinnützige GmbH und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Gebäudereinigung.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das FA Zeil a. Main mit ASt Ebern“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/unterhalts-sowie-glas-und-rahmenreinigung-fuer-das-fa-zeil-a-main-mit-z531103-2026, Stand 01.11.2026.