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Zuschlag · Gebäudereinigung

Unterhaltsgebäudereinigung

Den Zuschlag für „Unterhaltsgebäudereinigung“ hat Winkels Servicegesellschaft erhalten, zusammen mit 1 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 14.04.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anWinkels Servicegesellschaft
Weitere ZuschlagsempfängerPiepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLandeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV90911200 Gebäudereinigung
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags14.04.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Winkels Servicegesellschaft

VeröffentlichtAuftragWert
28.10.2026Unterhaltsreinigung ab 01.01.2027 - 1 Objekt, Südallee 100–
24.07.2026Umweltfreundliche Glas-, Jalousie- und Unterhaltsreinigung in Liegenschaften des Deutschen Bundestages–

Alle öffentlichen Aufträge von Winkels Servicegesellschaft

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (90911…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen Gebäudereinigung

Alle offenen Ausschreibungen Gebäudereinigung · Neu veröffentlicht

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Winkels Servicegesellschaft und 1 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Gebäudereinigung.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Unterhaltsgebäudereinigung“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/unterhaltsgebaeudereinigung-z253014-2026, Stand 01.11.2026.