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Zuschlag

Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 13.11.2020.

Den Zuschlag für „Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 13.11.2020.“ hat DSLmobil GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Gemeinde Ederheim; bekannt gemacht am 29.01.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 999.685 Euro.

Zuschlag anDSLmobil GmbH
Auftragswert999.685 Euro
VergabestelleGemeinde Ederheim
Verfahrennicht angegeben
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV32412000 Kommunikationsnetz
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags29.01.2026

Einordnung

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VeröffentlichtAuftragWert
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Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

DSLmobil GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 999.685 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 13.11.2020.“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/vergabe-einer-dienstleistungskonzession-fuer-den-oeffentlich-z66885-2026, Stand 01.11.2026.