Neurobird Ausschreibungen Wissen Passende Aufträge findenSuchen

Zuschlag

Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 01.08.2024.

Den Zuschlag für „Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 01.08.2024.“ hat Telekom Deutschland GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Gemeinde Bindlach; bekannt gemacht am 22.10.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 353.295 Euro.

Zuschlag anTelekom Deutschland GmbH
Auftragswert353.295 Euro
VergabestelleGemeinde Bindlach
Verfahrennicht angegeben
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV32412000 Kommunikationsnetz
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags22.10.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Telekom Deutschland GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
30.10.2026Harburg (Schwaben) - Vergabe Breitband–
29.10.2026Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt - Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Auf1.065.055 Euro
29.10.2026Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes 851.923 Euro
29.10.2026Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes 560.681 Euro
28.10.2026Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen eines Betreibermodells in der Stadt Solingen–
28.10.2026Rahmenvertrag (RV) zur Beschaffung von Tablets und Smartphones inklusive Zubehör und Services–

Alle öffentlichen Aufträge von Telekom Deutschland GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (32412…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Telekom Deutschland GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 353.295 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 01.08.2024.“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/vergabe-einer-dienstleistungskonzession-fuer-den-oeffentlich-z731511-2026, Stand 01.11.2026.