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Zuschlag

Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Versorgung und den Betrieb von Leitungen für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Weil am Rhein

Den Zuschlag für „Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Versorgung und den Betrieb von Leitungen für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Weil am Rhein“ hat Stromnetzgesellschaft Weil am Rhein GmbH & Co. KG erhalten. Vergeben hat ihn Stadt Weil am Rhein; bekannt gemacht am 08.12.2025. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 74.243.000 Euro.

Zuschlag anStromnetzgesellschaft Weil am Rhein GmbH & Co. KG
Auftragswert74.243.000 Euro
VergabestelleStadt Weil am Rhein
Verfahrennicht angegeben
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV65310000 Stromversorgung
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags08.12.2025

Einordnung

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Stromnetzgesellschaft Weil am Rhein GmbH & Co. KG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 74.243.000 Euro.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (65310…), letzte 18 Monate.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Versorgung und den Betrieb von Leitungen für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Weil am Rhein“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/vergabe-eines-wegenutzungsvertrages-nach-46-abs-2-enwg-fuer-die-z811024-2025, Stand 01.11.2026.