Neurobird Ausschreibungen Wissen Passende Aufträge findenSuchen

Zuschlag

Vergabe Klärschlammverwertung

Den Zuschlag für „Vergabe Klärschlammverwertung“ hat Veolia Klärschlammverwertung Deutschland GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Zweckverband Zentralkläranlage Ingolstadt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 11.09.2025. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 759.158 Euro.

Zuschlag anVeolia Klärschlammverwertung Deutschland GmbH
Auftragswert759.158 Euro
VergabestelleZweckverband Zentralkläranlage Ingolstadt
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV90420000 Abwasserbehandlung
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags11.09.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an Veolia Klärschlammverwertung Deutschland GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
02.09.2026Abnahme und Entsorgung von Grünschnitt–
21.07.2026Entsorgungsvertrag Klärschlämme Laufzeit 3 Jahre–
29.06.2026Zeitvertrag über die Entsorgung von Klärschlamm von fünf Aufgabenträgern im Raum Freiberg und Meißen mittels M–
03.06.2026Transport & Verwertung/Entsorgung von Reststoffen aus Kläranlagen–
28.01.2026Klärschlammentsorgung aus dem Chemie- und Industriepark Zeitz900.774 Euro
28.11.2025Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlagen Waldheim und Hartha814.000 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Veolia Klärschlammverwertung Deutschland GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (90420…), letzte 18 Monate.

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Veolia Klärschlammverwertung Deutschland GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 759.158 Euro.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Vergabe Klärschlammverwertung“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/vergabe-klaerschlammverwertung-z594180-2025, Stand 01.11.2026.