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Zuschlag

Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäss § 14 Abs. (4) Nr. 2c VgV

Den Zuschlag für „Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäss § 14 Abs. (4) Nr. 2c VgV“ hat Toptica Photonics SE erhalten. Vergeben hat ihn Max-Planck-Institut für Quantenoptik im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 15.01.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anToptica Photonics SE
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleMax-Planck-Institut für Quantenoptik
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV38636100 Laser
Zuschlagsentscheidung17.12.2025
Bekanntmachung des Zuschlags15.01.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Toptica Photonics SE

VeröffentlichtAuftragWert
14.10.2026Optisches Charakterisierungstool bestehend aus sechs Losen (ENAS-14.1.1; ENAS-14.1.2; ENAS-14.1.3; ENAS-14.1.4–
14.09.2026Lieferung eines Optischen Frequenzkamms gemäß Leistungsbeschreibung–
10.09.2026795nm Laser System–
29.07.2026Offenes Verfahren361.792 Euro
02.07.2026Bereitstellung eines Frequenzkamms–
29.06.2026Abstimmbares Lasersystem im Sichtbaren und Nahinfrarot60.270 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Toptica Photonics SE

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Toptica Photonics SE.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (38636…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

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Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäss § 14 Abs. (4) Nr. 2c VgV“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/verhandlungsverfahrens-ohne-teilnahmewettbewerb-gemaess-14-abs-4-nr-2c-z28595-2026, Stand 01.11.2026.