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Zuschlag · Transport und Logistik

Verkehrsleistungen im Linienbündel 8 "Bäderstädte und Kirchardt" des Landkreises Heilbronn

Den Zuschlag für „Verkehrsleistungen im Linienbündel 8 "Bäderstädte und Kirchardt" des Landkreises Heilbronn“ hat Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Landratsamt Heilbronn im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 22.07.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anFriedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLandratsamt Heilbronn
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags22.07.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
22.07.2026Verkehrsleistungen im Linienbündel 2 "Jagsttal und Krumme Ebene" des Landkreises Heilbronn–
26.06.2026Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen u–

Alle öffentlichen Aufträge von Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (60112…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen Transport und Logistik

Alle offenen Ausschreibungen Transport und Logistik · Neu veröffentlicht

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Transport und Logistik.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Verkehrsleistungen im Linienbündel 8 "Bäderstädte und Kirchardt" des Landkreises Heilbronn“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/verkehrsleistungen-im-linienbuendel-8-baederstaedte-und-kirchardt-des-z506285-2026, Stand 01.11.2026.