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Zuschlag · IT und Software

Vertragsmanagement-Tool mit Self-Service Portal Hilfsmittel

Den Zuschlag für „Vertragsmanagement-Tool mit Self-Service Portal Hilfsmittel“ hat HMM Deutschland GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts AOK Baden - Württemberg AOK Bayern - Die Gesundheitskasse AOK Bremen/Bremerhaven AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen AOK Nordost - Die Gesundheitskasse AOK NordWest - D im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 25.11.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anHMM Deutschland GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleAOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts AOK Baden - Württemberg AOK Bayern - Die Gesundheitskasse AOK Bremen/Bremerhaven AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen AOK Nordost - Die Gesundheitskasse AOK NordWest - D
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags25.11.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an HMM Deutschland GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
08.04.2026Software für die Bearbeitung und Prüfung von Verordnungen über Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V756.738 Euro

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Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (48000…), letzte 18 Monate.

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Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

HMM Deutschland GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für IT und Software.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Vertragsmanagement-Tool mit Self-Service Portal Hilfsmittel“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/vertragsmanagement-tool-mit-self-service-portal-hilfsmittel-z782211-2025, Stand 01.11.2026.