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Zuschlag

Verwertung / Vermarktung von Eisenschrott

Den Zuschlag für „Verwertung / Vermarktung von Eisenschrott“ hat ALFA Recycling München GmbH & Co. KG erhalten. Vergeben hat ihn Landkreis Fürstenfeldbruck - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck - im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 19.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anALFA Recycling München GmbH & Co. KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLandkreis Fürstenfeldbruck - Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck -
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags19.10.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an ALFA Recycling München GmbH & Co. KG

VeröffentlichtAuftragWert
28.08.2026Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Haushaltsgroßgeräten (SG4)–
26.02.2026Verwertung / Vermarktung von Eisenschrott–
30.10.2025Annahme, Verwiegung, Behandlung und ordnungsgemäße Verwertung von Eisenmischschrott aus Wertstoffhöfen, Halle –
29.10.2025Verwertung von Haushaltsgroßgeräten 2026–

Alle öffentlichen Aufträge von ALFA Recycling München GmbH & Co. KG

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (90500…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

ALFA Recycling München GmbH & Co. KG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Verwertung / Vermarktung von Eisenschrott“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/verwertung-vermarktung-von-eisenschrott-z722534-2026, Stand 01.11.2026.