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Zuschlag

Webdesign für das Goethe-Institut

Den Zuschlag für „Webdesign für das Goethe-Institut“ hat Neofonie GmbH erhalten, zusammen mit 3 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Goethe-Institut e.V. - Zentrale im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 02.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anNeofonie GmbH
Weitere Zuschlagsempfänger4th motion GmbH, Titanom Solutions GmbH
Ohne Namensnennung1 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleGoethe-Institut e.V. - Zentrale
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Zuschlagsentscheidung20.08.2026
Bekanntmachung des Zuschlags02.10.2026

Einordnung

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (79000…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Neofonie GmbH und 3 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Webdesign für das Goethe-Institut“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/webdesign-fuer-das-goethe-institut-z681033-2026, Stand 01.11.2026.