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Zuschlag

Wissenschaftliche Auswertung der Föerderung aus dem Innovationsfonds gemäß § 92a Abs. 5 SGB V

Den Zuschlag für „Wissenschaftliche Auswertung der Föerderung aus dem Innovationsfonds gemäß § 92a Abs. 5 SGB V“ hat Prognos AG erhalten. Vergeben hat ihn Bundesministerium für Gesundheit im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 28.01.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anPrognos AG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleBundesministerium für Gesundheit
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV73110000 Forschungsdienste
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags28.01.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Prognos AG

VeröffentlichtAuftragWert
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Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Prognos AG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Wissenschaftliche Auswertung der Föerderung aus dem Innovationsfonds gemäß § 92a Abs. 5 SGB V“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/wissenschaftliche-auswertung-der-foeerderung-aus-dem-innovationsfonds-z62956-2026, Stand 01.11.2026.