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Zuschlag

Abrechnung der Arzneimittel von öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und sonstigen Leistungserbringern nach § 300 SGB V

Den Zuschlag für „Abrechnung der Arzneimittel von öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und sonstigen Leistungserbringern nach § 300 SGB V“ hat GFS GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Einkauf und Vergabemanagement der SBK im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 13.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anGFS GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleEinkauf und Vergabemanagement der SBK
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV72512000 Dokumentenmanagement
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags13.10.2026

Einordnung

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

GFS GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (72512…), letzte 18 Monate.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abrechnung der Arzneimittel von öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und sonstigen Leistungserbringern nach § 300 SGB V“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abrechnung-der-arzneimittel-von-oeffentlichen-apotheken-z705454-2026, Stand 01.11.2026.