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Zuschlag

Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Concizumab (Alhemo®)

Den Zuschlag für „Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Concizumab (Alhemo®)“ hat Novo Nordisk Pharma GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK Baden-Württemberg im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 29.09.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 216.000 Euro.

Zuschlag anNovo Nordisk Pharma GmbH
Auftragswert216.000 Euro
VergabestelleAOK Baden-Württemberg
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags29.09.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Novo Nordisk Pharma GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
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Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Novo Nordisk Pharma GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 216.000 Euro.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

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Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Concizumab (Alhemo®)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/arzneimittelrabattvereinbarung-gemaess-130a-abs-8-sgb-v-zu-dem-z667380-2026, Stand 01.11.2026.