Neurobird Ausschreibungen Wissen Passende Aufträge findenSuchen

Zuschlag

Vereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit den Wirkstoffen Turoctocog alfa (NovoEight®) und Turoctocog alfa pegol (Esperoct®).

Den Zuschlag für „Vereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit den Wirkstoffen Turoctocog alfa (NovoEight®) und Turoctocog alfa pegol (Esperoct®).“ hat Novo Nordisk Pharma GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK Baden-Württemberg im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 29.09.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anNovo Nordisk Pharma GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleAOK Baden-Württemberg
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags29.09.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Novo Nordisk Pharma GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
29.09.2026Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Concizumab (Alhemo®)216.000 Euro
03.09.2026Arzneimittelrabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 130c Abs. 1 SGB V zu den Arzneimitteln Esperoct (B–
03.03.2026Arzneimittelvergaben zum 01.01.2026 und 01.07.2026–
20.02.2026Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Concizumab216.000 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Novo Nordisk Pharma GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Novo Nordisk Pharma GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Vereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit den Wirkstoffen Turoctocog alfa (NovoEight®) und Turoctocog alfa pegol (Esperoct®).“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/vereinbarung-gemaess-130c-abs-1-sgb-v-ueber-die-gewaehrung-von-rabatten-z669419-2026, Stand 01.11.2026.