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Zuschlag

Belieferung mit Erdgas für die Liegenschaften des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V.

Den Zuschlag für „Belieferung mit Erdgas für die Liegenschaften des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V.“ hat Städtische Werke Borna GmbH erhalten. Vergeben hat ihn LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 11.11.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anStädtische Werke Borna GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV09123000 Erdgas
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags11.11.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an Städtische Werke Borna GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
28.10.2026Ausschreibung zur Strombelieferung für die Stadt Angermünde im Lieferjahr 2027100.236 Euro
15.10.2026Lieferung von Erdgas für Liegenschaften des Ilm-Kreises–
05.10.2026Strom- und Erdgasbelieferung der Stadt Tangerhütte für 2027 bis 2029–
10.07.2026Lieferung Erdgas Stadt Raguhn-Jeßnitz 2027-2028244.530 Euro
07.07.2026Lieferung Elektroenergie Stadt Hohenmölsen 2027-2028412.302 Euro
18.06.2026Lieferung Erdgas Hansestadt Salzwedel 2027 - 2028330.936 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Städtische Werke Borna GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (09123…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Städtische Werke Borna GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Belieferung mit Erdgas für die Liegenschaften des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.V.“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/belieferung-mit-erdgas-fuer-die-liegenschaften-des-landessportbundes-z747376-2025, Stand 01.11.2026.