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Zuschlag

Dienstleistungsvertrag über die Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen

Den Zuschlag für „Dienstleistungsvertrag über die Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen“ hat Media Logistik GmbH erhalten, zusammen mit 3 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Oberlandesgericht Dresden im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 06.11.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anMedia Logistik GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerLVZ Post GmbH, MEDIA Logistik Zwickau GmbH & Co. KG, MEDIA Logistik Chemnitz GmbH & Co. KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleOberlandesgericht Dresden
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags06.11.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an Media Logistik GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
25.09.2026Beförderung von Briefsendungen für die Finanzämter Meißen und Pirna ab 1. Dezember 2026444.115 Euro
22.09.2026Rahmenvertrag Postdienstleistungen für 48 Monate–
16.09.2026Beförderung von Briefsendungen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, –
16.09.2026Kurierfahrten für das Landesamt für Steuern und Finanzen–
08.09.2026Transport- und Sortierleistungen für die Bibliotheken der Landeshauptstadt Dresden–
04.11.2025Briefversand für einzelne Zolldienststellen–

Alle öffentlichen Aufträge von Media Logistik GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (60160…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Media Logistik GmbH und 3 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Dienstleistungsvertrag über die Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/dienstleistungsvertrag-ueber-die-befoerderung-von-briefsendungen-z735559-2025, Stand 01.11.2026.