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Zuschlag

Beförderung von Briefsendungen für die Finanzämter Meißen und Pirna ab 1. Dezember 2026

Den Zuschlag für „Beförderung von Briefsendungen für die Finanzämter Meißen und Pirna ab 1. Dezember 2026“ hat Media Logistik GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS) im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 25.09.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 444.115 Euro.

Zuschlag anMedia Logistik GmbH
Auftragswert444.115 Euro
VergabestelleLandesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS)
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV64112000 Briefpostdienste
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags25.09.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Media Logistik GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
22.09.2026Rahmenvertrag Postdienstleistungen für 48 Monate–
16.09.2026Beförderung von Briefsendungen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, –
16.09.2026Kurierfahrten für das Landesamt für Steuern und Finanzen–
08.09.2026Transport- und Sortierleistungen für die Bibliotheken der Landeshauptstadt Dresden–
06.11.2025Dienstleistungsvertrag über die Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen–
04.11.2025Briefversand für einzelne Zolldienststellen–

Alle öffentlichen Aufträge von Media Logistik GmbH

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Media Logistik GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 444.115 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (64112…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Beförderung von Briefsendungen für die Finanzämter Meißen und Pirna ab 1. Dezember 2026“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/befoerderung-von-briefsendungen-fuer-die-finanzaemter-meissen-und-pirna-z660872-2026, Stand 01.11.2026.