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Zuschlag · IT und Software

GeFa - Anforderungserhebung und Konzeption

Den Zuschlag für „GeFa - Anforderungserhebung und Konzeption“ hat Accenture GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Länder des Entwicklungsverbundes bestehend aus den 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 17.08.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anAccenture GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLänder des Entwicklungsverbundes bestehend aus den 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV48920000 Büroautomatisierungssoftwarepaket
Zuschlagsentscheidung30.07.2026
Bekanntmachung des Zuschlags17.08.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Accenture GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
13.10.2026Miniwettbewerb aus Rahmenvertrag AS260012 Rolle 2 Data Engineer250.000 Euro
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20.07.2026IT-Benchmarking und Marktstudien–
07.07.2026Rahmenvereinbarung IT Dienstleistungen - Los 4 - Entwicklung und Pflege Fachverfahren–
29.06.2026Übergreifende Fachberatung (Los 2)–

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Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (48920…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen IT und Software

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Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Accenture GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für IT und Software.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: GeFa - Anforderungserhebung und Konzeption“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/gefa-anforderungserhebung-und-konzeption-z566265-2026, Stand 01.11.2026.