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Zuschlag

L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des CoroSHAusglG BW vom 3. März 2026 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV

Den Zuschlag für „L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des CoroSHAusglG BW vom 3. März 2026 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV“ hat Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhalten. Vergeben hat ihn Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 23.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anDeloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLandeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
VerfahrenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags23.10.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

VeröffentlichtAuftragWert
29.10.2026Entwicklung eines operativen Umsetzungskonzepts sowie eines Schulungsangebots299.122 Euro
28.09.2026Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (6.901.000 Euro
08.09.2026Kiesbergtunnel - Wirtschaftsprüfer–
24.08.2026RV Jahresabschlussprüfung 2027-2030–
20.07.2026IT-Benchmarking und Marktstudien–
30.06.2026Abschlussprüfung der HGV 2026ff–

Alle öffentlichen Aufträge von Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (75130…), letzte 18 Monate.

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des CoroSHAusglG BW vom 3. März 2026 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/l-bank-europaweite-vergabe-eines-rahmenvertrags-fuer-z736384-2026, Stand 01.11.2026.