Zuschlag
Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)
Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)“ hat PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhalten, zusammen mit 3 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 28.09.2026. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 6.901.000 Euro.
| Zuschlag an | PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
|---|---|
| Weitere Zuschlagsempfänger | Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Forvis Mazars GmbH & Co. KG, EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
| Auftragswert | 6.901.000 Euro |
| Vergabestelle | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
| Verfahren | Offenes Verfahren |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Leistung nach CPV | 79210000 Rechnungslegung und -prüfung |
| Zuschlagsentscheidung | nicht veröffentlicht |
| Bekanntmachung des Zuschlags | 28.09.2026 |
Einordnung
- PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat in den letzten 18 Monaten 25 Zuschläge auf TED erhalten.
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Kurz beantwortet
Wer hat den Zuschlag erhalten?
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und 3 weitere Bieter.
Wie hoch war der Auftragswert?
Laut Bekanntmachung 6.901.000 Euro.
Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?
Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.
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Unter „Jetzt offen“ weiter unten.
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(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Quellen
- Zuschlagsbekanntmachung: TED, Amtsblatt der Europäischen Union
- Leistungsbezeichnungen: CPV 2008, Verordnung (EG) Nr. 213/2008
Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarungen-ueber-die-durchfuehrung-von-deckungspruefungen-z666338-2026, Stand 01.11.2026.