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Zuschlag · Catering und Verpflegung

Lebensmittel: Backwaren

Den Zuschlag für „Lebensmittel: Backwaren“ hat Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG erhalten. Vergeben hat ihn LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 17.12.2025. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anTransgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleLandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags17.12.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG

VeröffentlichtAuftragWert
29.06.2026Ausschreibungsverfahren zum Abschluss von Rahmenverträgen über die Belieferung mit Lebensmitteln2.946.441 Euro
26.03.2026Lieferung von Fleisch- und Wurstwaren380.000 Euro
24.03.2026Vergabeverfahren Lebensmittelausschreibung 2026134.226 Euro
03.02.2026DR Lebensmittel Kantinen LAFP NRW–
17.12.2025Lebensmittel: Nährmittel und Konserven–
17.12.2025Abschluss Trockensortiment/ Süßwaren/ Fette & Öle/ Erfrischungsgetränke, Energiedrinks & Säfte–

Alle öffentlichen Aufträge von Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Catering und Verpflegung.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (15000…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

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Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Lebensmittel: Backwaren“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/lebensmittel-backwaren-z840820-2025, Stand 01.11.2026.