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Zuschlag · Catering und Verpflegung

Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Durlacher Allee 100 in Karlsruhe

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Durlacher Allee 100 in Karlsruhe“ hat Drei König Lebensmittelservice GmbH & Co. KG erhalten. Vergeben hat ihn Regierungspräsidium Karlsruhe im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 07.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anDrei König Lebensmittelservice GmbH & Co. KG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleRegierungspräsidium Karlsruhe
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
Zuschlagsentscheidung21.09.2026
Bekanntmachung des Zuschlags07.10.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Drei König Lebensmittelservice GmbH & Co. KG

VeröffentlichtAuftragWert
21.09.2026Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlingen "Tompkins Barrac–
16.09.2026Verpflegungsdienste in der Erstaufnahmeeinrichtung Garmischer Straße, München–
16.09.2026Verpflegungsdienste in der ANKER-Dependance Lotte-Branz-Straße, München–
26.03.2026(Interims-)Verpflegungsdienste ANKER-Dependance Musenbergstraße, München–
11.03.2026Verpflegungsdienste in der ANKER-Dependance Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt–
23.02.2026(Interims-)Verpflegungsdienste ANKER-Dependance Neuburger Straße, Ingolstadt–

Alle öffentlichen Aufträge von Drei König Lebensmittelservice GmbH & Co. KG

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (55500…), letzte 18 Monate.

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Drei König Lebensmittelservice GmbH & Co. KG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für Catering und Verpflegung.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Durlacher Allee 100 in Karlsruhe“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-ueber-die-essensverpflegung-in-der-z691243-2026, Stand 01.11.2026.