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Zuschlag · IT und Software

WID-Portal BSI - Verlängerung WID-Portal 2026 bis 2028

Den Zuschlag für „WID-Portal BSI - Verlängerung WID-Portal 2026 bis 2028“ hat Deutsche Telekom Security GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 21.05.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anDeutsche Telekom Security GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags21.05.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Deutsche Telekom Security GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
21.09.2026Beschaffung von Signaturkarten einschließlich qualifizierten elektronischen Zertifikaten–
14.09.2026Deutsche Telekom Security GmbH, Verlängerung Firewall Umgebung, Verfahren ELSTER Betrieb–
10.09.2026Signaturkarten988.000 Euro
31.08.2026Rahmenvereinbarung Firewallsysteme–
25.08.2026SW20260331-023050 - PKI Webshop–
20.05.2026Signaturkarten_Saarland_2026–

Alle öffentlichen Aufträge von Deutsche Telekom Security GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (48900…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen IT und Software

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Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Deutsche Telekom Security GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für IT und Software.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: WID-Portal BSI - Verlängerung WID-Portal 2026 bis 2028“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/wid-portal-bsi-verlaengerung-wid-portal-2026-bis-2028-z348773-2026, Stand 01.11.2026.