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Vergaberecht erklärt

Transparenz bei Vergaben ohne Wettbewerb

Manche Aufträge werden ohne vorherigen Wettbewerb vergeben. Ob das zulässig war, lässt sich hinterher nur prüfen, wenn davon überhaupt jemand erfährt. Genau dafür gibt es zwei Instrumente, eines vor und eines nach dem Vertragsschluss.

Stand 2026-09-21

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Wortlaut aus GWB § 135 Unwirksamkeit, amtliche Fassung des Bundesministeriums der Justiz

Warum eine Vergabe ohne Bekanntmachung angreifbar ist

§ 135 Absatz 1 GWB bestimmt, dass ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam ist, wenn der Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht des § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne die vorgeschriebene Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat.

Unwirksam von Anfang an ist eine harte Rechtsfolge. Sie trifft nicht nur den Auftraggeber, sondern auch das beauftragte Unternehmen, das sich auf den Bestand des Vertrags verlassen hat.

Die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

§ 135 Absatz 3 GWB sieht vor, dass die Unwirksamkeit nicht eintritt, wenn der Auftraggeber der Ansicht ist, die Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung sei zulässig, dies in der vorgeschriebenen Weise bekannt macht und den Vertrag erst nach Ablauf der dort genannten Frist schließt.

Diese Bekanntmachung ist freiwillig, aber sie hat für den Auftraggeber einen klaren Zweck: sie schützt den Vertrag. Für Unternehmen ist sie die einzige Gelegenheit, eine geplante Direktvergabe zu bemerken, bevor sie vollzogen ist.

Wer solche Bekanntmachungen beobachtet, sieht also genau die Aufträge, die gerade ohne Wettbewerb vergeben werden sollen. Wenn Sie die Leistung ebenfalls erbringen können, ist das der Moment für eine Rüge, nicht der Zeitpunkt nach dem Vertragsschluss.

Die nachträgliche Information unterhalb der Schwellenwerte

§ 30 Absatz 1 UVgO verpflichtet den Auftraggeber, nach einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf seinen Internetseiten oder auf Internetportalen zu informieren.

Die Information enthält mindestens Name und Anschrift des Auftraggebers und seiner Beschaffungsstelle sowie den Namen des beauftragten Unternehmens. Sie kommt nach dem Zuschlag, ändert also am konkreten Auftrag nichts mehr.

Ihr Wert liegt in der Wiederholung. Wer über Monate verfolgt, welche Stellen regelmäßig beschränkt vergeben und welche Unternehmen dabei zum Zuge kommen, erkennt, wo er sich als Bieter überhaupt erst bekannt machen muss.

Was beide Instrumente für Bieter bedeuten

Oberhalb der Schwellenwerte ist die Ex-ante-Bekanntmachung ein Frühwarnsignal, das eine kurze Reaktionszeit eröffnet. Unterhalb ist die Veröffentlichung nach § 30 UVgO ein Rückspiegel, der zeigt, wie eine Vergabestelle tatsächlich beschafft.

Beide sind unvollständig. Unterhalb von 25.000 Euro besteht die Pflicht aus § 30 UVgO nicht, und der Direktauftrag nach § 14 UVgO wird überhaupt nicht veröffentlicht. Ein vollständiges Bild des öffentlichen Einkaufs gibt es deshalb aus keiner Quelle.

Wie viel von diesem Markt überhaupt sichtbar ist

Von den 9432 offenen Bekanntmachungen im Index nennen nur 500 einen Auftragswert, also 5,3 Prozent. Wer wissen will, welcher Teil des öffentlichen Einkaufs unterhalb einer Wertgrenze stattfindet, kann das aus Bekanntmachungen nicht ableiten, weil der Wert meistens fehlt.

Nach Herkunft verteilen sich die offenen Verfahren auf 8466 aus dem EU-Amtsblatt und 966 aus nationalen Quellen. Direktaufträge erscheinen in keiner der beiden Zahlen, solange sie nicht bekannt gemacht werden müssen. Die Lücke ist deshalb nicht schätzbar, sondern strukturell.

Gezählt über 9432 offene Bekanntmachungen im Index, Stand 2026-09-21. Der Bestand wird jede Nacht neu aufgebaut, die Zahlen ändern sich also täglich.

Häufige Fragen

Was ist eine Ex-ante-Bekanntmachung?

Eine freiwillige Veröffentlichung vor dem Vertragsschluss, mit der ein Auftraggeber eine beabsichtigte Vergabe ohne vorherigen Wettbewerb anzeigt. Sie schützt den Vertrag nach § 135 Absatz 3 GWB vor der Unwirksamkeit.

Ist die Ex-ante-Bekanntmachung Pflicht?

Nein, sie ist freiwillig. Ohne sie bleibt der Vertrag aber angreifbar, wenn die Vergabe ohne Bekanntmachung unzulässig war.

Ab welchem Wert muss eine beschränkte Vergabe veröffentlicht werden?

Nach § 30 Absatz 1 UVgO ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, und zwar nachträglich für die Dauer von drei Monaten.

Werden Direktaufträge veröffentlicht?

Nein. Die Pflicht aus § 30 UVgO betrifft Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb, nicht den Direktauftrag nach § 14 UVgO.

Was kann ich tun, wenn ich eine Ex-ante-Bekanntmachung sehe?

Wenn Sie die Leistung erbringen können, rügen Sie gegenüber dem Auftraggeber, und zwar unverzüglich. Nach Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist ist der Vertrag geschützt.

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