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Vergaberecht erklärt

Die wichtigsten Begriffe im Vergaberecht

Vergaberecht arbeitet mit Begriffen, die im Alltag anders klingen als im Gesetz. Ein Los ist kein Zufall, eine Eigenerklärung kein formloser Brief, und die Textform ist nicht dasselbe wie eine Unterschrift. Dieses Glossar definiert 28 Begriffe und nennt zu jedem die Vorschrift, die ihn regelt. Für die deutsch-englischen Entsprechungen gibt es einen eigenen Beitrag.

Stand 2026-09-21

Verfahren und Zuschnitt des Auftrags

Die Grundbegriffe stehen im vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dort ist definiert, was ein öffentlicher Auftrag ist, ab welchem Wert das europäische Vergaberecht gilt und welche Verfahrensarten zur Verfügung stehen. Die Vergabeverordnung führt diese Vorgaben für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der Schwellenwerte aus. Unterhalb der Schwellenwerte gelten andere Regelwerke mit teils abweichenden Bezeichnungen, weshalb dieselbe Sache je nach Ebene zwei Namen haben kann.

Unterlagen, Form und Fristen

Was ein Bieter bekommt und was er zurückgeben muss, ist in der Vergabeverordnung genau bestimmt. Die Vergabeunterlagen sind kein loses Bündel, sondern ein definiertes Paket; die Leistungsbeschreibung ist ihr inhaltlicher Kern. Für die Übermittlung gilt eine eigene Formvorschrift, und die Fristen sind Mindestfristen, die der Auftraggeber verlängern, aber nur in engen Grenzen verkürzen darf. Wer hier einen Begriff falsch versteht, verliert nicht Punkte, sondern das Angebot.

Eignung und Ausschluss

Die Eignungsprüfung betrifft das Unternehmen, nicht das Angebot. Sie beantwortet die Frage, ob ein Bieter den Auftrag ausführen kann und ob Gründe vorliegen, die ihn vom Verfahren ausschließen. Das Gesetz trennt dabei zwischen Kriterien, die der Auftraggeber selbst festlegt, und Ausschlussgründen, die im Gesetz stehen. Die zwingenden Gründe lassen dem Auftraggeber keinen Spielraum, die fakultativen verlangen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall.

Preis, Wertung und Ausschluss von Angeboten

Auf der Angebotsebene entscheidet zuerst die Form und erst danach der Inhalt. Die Vergabeverordnung benennt genau, welche Mängel zum Ausschluss führen und welche Lücken der Auftraggeber noch schließen lassen darf. Für die eigentliche Wertung gibt das Gesetz den Maßstab vor: nicht der niedrigste Preis, sondern das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Ein auffällig niedriger Preis löst dabei eine eigene Prüfpflicht aus, die der Bieter mit nachvollziehbaren Angaben beantworten muss.

Information und Rechtsschutz

Nach der Zuschlagsentscheidung beginnt eine kurze Phase, in der der Vertrag noch nicht geschlossen werden darf. Sie existiert allein dafür, dass unterlegene Bieter die Entscheidung überprüfen lassen können. Die Fristen sind knapp und laufen ab Absendung, nicht ab Zugang. Wer sie verstreichen lässt, verliert den Rechtsschutz unabhängig davon, ob der Vergabeverstoß tatsächlich vorlag. Auch die Aufhebung eines Verfahrens ist geregelt und nicht in das Belieben der Vergabestelle gestellt.

Die Begriffe, gezählt im offenen Bestand

Die Begriffe dieses Glossars sind keine Theorie. So verteilen sich die Verfahrensarten über die 9070 offenen Bekanntmachungen im Index:

VerfahrensartAnzahlAnteil
Offenes Verfahren809589,5 %
Öffentliche Ausschreibung8439,3 %
Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb530,6 %
Beschränkte Ausschreibung130,1 %
Sonstiges einstufiges Verfahren120,1 %
Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb110,1 %
Öffentlicher Teilnahmewettbewerb70,1 %
Vorinformationsverfahren60,1 %

8168 dieser Verfahren stammen aus dem EU-Amtsblatt, 902 aus nationalen Quellen. Wer die Begriffe der linken Spalte liest, liest damit zugleich, welches Regelwerk gilt: oberhalb der Schwellenwerte GWB und VgV, unterhalb die UVgO und das Landesrecht.

Gezählt über 9070 offene Bekanntmachungen im Index, Stand 2026-09-21. Der Bestand wird jede Nacht neu aufgebaut, die Zahlen ändern sich also täglich.

Häufige Fragen

Was bedeutet Los bei einer Ausschreibung?

Ein Los ist ein abgegrenzter Teil des Auftrags, auf den getrennt geboten werden kann. § 97a Absatz 1 GWB unterscheidet Teillose nach der Menge und Fachlose nach Art oder Fachgebiet und macht die getrennte Vergabe zum Regelfall. Eine Zusammenfassung mehrerer Lose ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe sie erfordern.

Was ist der Unterschied zwischen Eignung und Zuschlagskriterien?

Die Eignung betrifft das Unternehmen, die Zuschlagskriterien betreffen das Angebot. § 122 GWB fragt, ob ein Bieter fachkundig und leistungsfähig ist und ob Ausschlussgründe vorliegen. § 127 GWB fragt danach, welches der zugelassenen Angebote das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Dieselbe Tatsache darf nicht auf beiden Ebenen doppelt bewertet werden.

Was heißt Textform im Vergabeverfahren?

Textform nach § 126b BGB ist eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die den Erklärenden nennt, aber keine eigenhändige Unterschrift verlangt. § 53 Absatz 1 VgV schreibt sie für Angebote und Teilnahmeanträge vor, die über elektronische Mittel übermittelt werden. Eine Signatur ist nur zu verwenden, wenn der Auftraggeber sie nach § 53 Absatz 3 VgV ausdrücklich verlangt.

Ab welchem Auftragswert gilt europäisches Vergaberecht?

Der vierte Teil des GWB gilt, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer den jeweiligen Schwellenwert erreicht oder überschreitet. § 106 Absatz 1 GWB ordnet das an, und Absatz 2 verweist für die konkreten Beträge auf die EU-Richtlinien, die regelmäßig angepasst werden. Unterhalb dieser Werte gilt Haushaltsvergaberecht von Bund und Ländern.

Was ist eine Eigenerklärung im Vergabeverfahren?

Eine Eigenerklärung ist die eigene verbindliche Aussage des Unternehmens zu Eignung und Ausschlussgründen anstelle eines Dokuments einer dritten Stelle. § 122 Absatz 3 GWB sieht sie als Regelweg vor. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV ist die standardisierte Fassung, die der Auftraggeber nach § 48 Absatz 3 VgV als vorläufigen Beleg akzeptieren muss.

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