Vergaberecht erklärt
Die Vergabeverordnung im Überblick
Die Vergabeverordnung ist der Text, auf den sich fast jede Regel oberhalb der EU-Schwellenwerte zurückführen lässt. Sie steht zwischen dem Gesetz, das die Grundsätze setzt, und dem einzelnen Verfahren, in dem sie angewendet wird. Wer weiß, wie sie aufgebaut ist, findet die einschlägige Stelle in Minuten statt in Stunden.
Was die Vergabeverordnung ist
Die VgV trifft nach ihrem Paragraf 1 Absatz 1 nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die dem vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegt, und bei der Ausrichtung von Wettbewerben. Sie ist damit kein eigenständiges Gesetz, sondern eine Rechtsverordnung, die das Gesetz ausführt.
Diese Rangfolge erklärt eine Eigenheit, die beim Lesen häufig stört. Die Grundsätze und die Begriffe stehen im Gesetz, die Verfahrensschritte in der Verordnung. Wer wissen will, wer öffentlicher Auftraggeber ist oder ab wann der vierte Teil überhaupt gilt, findet die Antwort nicht in der VgV, sondern im Gesetz. Die VgV setzt beides voraus und beschreibt, wie das Verfahren dann abläuft.
Für die Suche hat das eine praktische Folge. Wer eine Frage zum Ablauf hat, ist in der Verordnung richtig, wer eine Frage zur Zuständigkeit oder zum Rechtsweg hat, im Gesetz. Die beiden Texte verweisen an vielen Stellen aufeinander, und eine Vorschrift ohne den zugehörigen Verweis zu lesen, führt regelmäßig zu einem falschen Ergebnis.
Wann sie gilt und wann nicht
Der Anwendungsbereich ist eng gefasst, und die Ausnahmen sind der schnellste Weg zur richtigen Vorschrift. Paragraf 1 Absatz 2 nimmt drei Fälle ausdrücklich aus: Vergaben durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit, verteidigungs- oder sicherheitsspezifische Aufträge und die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber. Für jeden dieser drei Fälle besteht eine eigene Verordnung.
Eine vierte Abgrenzung betrifft das Bauen und steht in Paragraf 2. Für die Vergabe von Bauaufträgen sind nur bestimmte Teile der VgV anzuwenden, im Übrigen gilt der Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Eine Ausnahme von dieser Ausnahme betrifft Planungsleistungen, die als Los eines Bauauftrags vergeben werden: auf sie ist die VgV anzuwenden.
- Sektorentätigkeit fällt unter die eigene Sektorenverordnung
- Konzessionen folgen der Konzessionsvergabeverordnung
- Verteidigung und Sicherheit haben eine eigene Verordnung
- Bauaufträge laufen weitgehend über die VOB Teil A
Wie der Text aufgebaut ist
Die Verordnung ist in sieben Abschnitte gegliedert, die dem zeitlichen Ablauf eines Verfahrens folgen. Am Anfang stehen Anwendungsbereich und Auftragswert, danach Kommunikation und Verfahrensarten, dann Bekanntmachung und Unterlagen, anschließend Eignung, Angebote und Zuschlag, zuletzt besondere Auftragsarten und Verfahrensregeln für einzelne Bereiche. Innerhalb der Abschnitte gliedern Unterabschnitte die Vorschriften weiter, etwa bei der Eignung und beim Zuschlag.
Diese Reihenfolge ist der eigentliche Nutzen des Aufbaus. Wer an einer bestimmten Stelle eines laufenden Verfahrens steht, findet die zugehörige Vorschrift ungefähr an derselben Stelle im Text. Eine Frage zur Frist liegt vorn, eine Frage zum Ausschluss weiter hinten, eine Frage zur Aufhebung am Ende des Verfahrensteils.
Die Vorschriften, die Bieter wirklich treffen
Aus über sechzig Paragraphen sind es in der Praxis wenige, die immer wieder gebraucht werden. Sie lassen sich an den Stationen eines Angebots aufreihen, von der Frage, welches Recht überhaupt gilt, über die Frist und die Eignung bis zur Entscheidung über den Zuschlag. Jede dieser Vorschriften ist in einem eigenen Beitrag ausführlicher behandelt, hier stehen sie nur in der Reihenfolge, in der ein Verfahren sie abruft.
Ein Blick auf diese Liste lohnt sich vor der Abgabe und nicht danach. Die meisten Ausschlüsse beruhen nicht auf dem Preis, sondern auf einer Vorschrift aus der vorderen Hälfte der Verordnung, die zu spät gelesen wurde: eine Frist, die nicht verlängert wurde, ein Nachweis, der nicht beigefügt war, eine Angabe, die im Angebot fehlte und nicht nachgefordert werden durfte.
- Paragraf 3 Schätzung des Auftragswerts, der über alles Weitere entscheidet
- Paragraf 14 Wahl der Verfahrensart und die Paragraphen 15 bis 18 zu den einzelnen Verfahren
- Paragraf 20 angemessene Fristsetzung und die Pflicht zur Fristverlängerung
- Paragraf 41 elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Paragraphen 42 bis 48 zur Eignung, zur Eignungsleihe und zu den Belegen
- Paragraf 56 Prüfung und Nachforderung, Paragraf 57 Ausschluss
- Paragraf 58 Zuschlag und Zuschlagskriterien, Paragraf 60 ungewöhnlich niedrige Angebote
Der Unterschied zur Unterschwellenvergabeordnung
Unterhalb der Schwellenwerte gilt die VgV nicht. Dort tritt die Unterschwellenvergabeordnung an ihre Stelle, allerdings mit einem wichtigen Unterschied im Rang: die VgV ist eine Rechtsverordnung und gilt unmittelbar, die UVgO wird erst durch das jeweilige Haushaltsrecht verbindlich. Welcher Text anzuwenden ist, entscheidet damit der geschätzte Auftragswert und, unterhalb der Schwelle, der Träger der Vergabestelle.
Inhaltlich sind viele Regelungen der UVgO an die VgV angelehnt, teils bis in den Wortlaut. Die praktisch wichtigsten Abweichungen betreffen den Rechtsschutz und die Nachforderung. Oberhalb der Schwellenwerte steht der Weg zur Vergabekammer offen, unterhalb nicht, und das verändert die Bedeutung jeder Frist und jeder Rüge grundlegend.
Praktisch heißt das, dass derselbe Sachverhalt je nach Auftragswert unterschiedlich zu behandeln ist. Eine überzogene Eignungsforderung ist oberhalb der Schwellenwerte vor der Vergabekammer angreifbar, unterhalb bleibt in der Regel nur die Beanstandung gegenüber der Vergabestelle selbst. Die Einordnung des Verfahrens ist deshalb keine formale Vorfrage, sondern entscheidet darüber, was ein Bieter überhaupt durchsetzen kann.
Was ein Betrieb daraus mitnimmt
Der erste Schritt bei jeder Bekanntmachung ist die Einordnung, nicht die Kalkulation. Steht das Verfahren oberhalb der Schwellenwerte, gelten die Fristen und Rechte der VgV, und in der Bekanntmachung ist die zuständige Vergabekammer zu benennen. Steht es darunter, gelten andere Regeln, und die Bekanntmachung sieht an dieser Stelle anders aus.
Der zweite Schritt ist das Nachschlagen an der richtigen Stelle. Eine Forderung in den Vergabeunterlagen lässt sich fast immer einer Vorschrift zuordnen, und erst diese Zuordnung zeigt, ob die Forderung zulässig ist. Eine überzogene Umsatzforderung, eine zu kurze Frist oder eine Unterlage, die nicht nachgereicht werden darf, sind ohne den Verordnungstext nur ein Ärgernis und mit ihm ein Ansatzpunkt.
Wie viele Verfahren tatsächlich unter die VgV fallen
Die Vergabeverordnung gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte. Von den 8883 offenen Bekanntmachungen im Index stammen 8015 aus dem EU-Amtsblatt, also 90,2 Prozent. Für diese Verfahren gelten die Fristen, die Eignungsregeln und der Rechtsschutz, die dieser Text beschreibt.
So verteilen sich die Verfahrensarten innerhalb dieses Bereichs:
| Verfahrensart | Anzahl | Anteil | |
|---|---|---|---|
| Offenes Verfahren | 7927 | 99,0 % | |
| Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb | 53 | 0,7 % | |
| Sonstiges einstufiges Verfahren | 12 | 0,1 % | |
| Öffentlicher Teilnahmewettbewerb | 7 | 0,1 % | |
| Nicht Offenes Verfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb | 6 | 0,1 % | |
| Nicht offenes Verfahren | 4 | 0,0 % |
Das offene Verfahren dominiert, und das ist kein Zufall: oberhalb der Schwellenwerte stehen nur das offene und das nicht offene Verfahren zur freien Wahl, alle übrigen Verfahrensarten brauchen einen gesetzlichen Zulassungsgrund. Wer den Bestand beobachtet, beobachtet deshalb fast ausschließlich Verfahren, an denen jedes Unternehmen unmittelbar teilnehmen kann.
Gezählt über 8883 offene Bekanntmachungen im Index, Stand 2026-09-22. Der Bestand wird jede Nacht neu aufgebaut, die Zahlen ändern sich also täglich.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die VgV?
Sie gilt für Vergaben, die dem vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen, also ab Erreichen der EU-Schwellenwerte. Die Schwellenwerte selbst stehen nicht in der VgV, sondern ergeben sich aus den EU-Richtlinien und werden regelmäßig angepasst. Unterhalb dieser Werte gilt die Verordnung nicht.
Gilt die VgV auch für Bauaufträge?
Nur teilweise. Paragraf 2 bestimmt, dass für die Vergabe von Bauaufträgen bestimmte Abschnitte der VgV anzuwenden sind und im Übrigen der Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen gilt. Planungsleistungen, die als Los eines Bauauftrags vergeben werden, folgen dagegen wieder der VgV.
Was ist der Unterschied zwischen GWB und VgV?
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen enthält die Grundsätze, die Begriffe und den Rechtsschutz. Die Vergabeverordnung führt es aus und beschreibt das Verfahren im Einzelnen. Wer eine Definition sucht, schaut ins Gesetz. Wer einen Verfahrensschritt oder eine Frist sucht, schaut in die Verordnung.
Gilt die VgV für Sektorenauftraggeber?
Nicht für deren Sektorentätigkeit. Paragraf 1 Absatz 2 nimmt diese Vergaben ausdrücklich aus, ebenso verteidigungs- oder sicherheitsspezifische Aufträge und die Vergabe von Konzessionen. Für jeden dieser Bereiche besteht eine eigene Verordnung mit eigenen Fristen und eigenen Verfahrensregeln.
Wo stehen die Verfahrensarten?
Die Wahl der Verfahrensart regelt Paragraf 14, die einzelnen Verfahren folgen darauf: offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog. Oberhalb der Schwellenwerte stehen das offene und das nicht offene Verfahren zur freien Wahl, die übrigen nur unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen.