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Zuschlag

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Allergenextrakt aus ausschl. Wiesenlieschgraspollen (ausschl. SUT), ATC V01AA02 f. d. Z. 01.10.24-30.09.26

Den Zuschlag für „Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Allergenextrakt aus ausschl. Wiesenlieschgraspollen (ausschl. SUT), ATC V01AA02 f. d. Z. 01.10.24-30.09.26“ hat ALK - Abelló Arzneimittel GmbH erhalten. Vergeben hat ihn DAK-Gesundheit im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 01.10.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anALK - Abelló Arzneimittel GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleDAK-Gesundheit
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidung01.10.2024
Bekanntmachung des Zuschlags01.10.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an ALK - Abelló Arzneimittel GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkst. Allergenextrakt div. –
31.10.2025Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Allergenextrakt aus–
23.10.2025Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Birkenpollen221.000 Euro
23.10.2025Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Wiesenlieschgraspollen221.000 Euro
23.10.2025Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Hausstaubmilben221.000 Euro
29.09.2025Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Allergenextrakt aus–

Alle öffentlichen Aufträge von ALK - Abelló Arzneimittel GmbH

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

ALK - Abelló Arzneimittel GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Allergenextrakt aus ausschl. Wiesenlieschgraspollen (ausschl. SUT), ATC V01AA02 f. d. Z. 01.10.24-30.09.26“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/abschluss-einer-nicht-exklusiven-rabattvereinbarung-nach-130a-absatz-8-z676548-2026, Stand 01.11.2026.