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Zuschlag

Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Birkenpollen

Den Zuschlag für „Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Birkenpollen“ hat ALK Abelló Arzneimittel GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK Baden-Württemberg im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 23.10.2025. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 221.000 Euro.

Zuschlag anALK Abelló Arzneimittel GmbH
Auftragswert221.000 Euro
VergabestelleAOK Baden-Württemberg
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags23.10.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an ALK Abelló Arzneimittel GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkst. Allergenextrakt div. –
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Allergenextrakt a–
31.10.2025Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Allergenextrakt aus–
23.10.2025Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Wiesenlieschgraspollen221.000 Euro
23.10.2025Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Hausstaubmilben221.000 Euro
29.09.2025Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Allergenextrakt aus–

Alle öffentlichen Aufträge von ALK Abelló Arzneimittel GmbH

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

ALK Abelló Arzneimittel GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 221.000 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Birkenpollen“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/arzneimittelrabattvereinbarung-gemaess-130a-abs-8-sgb-v-zum-allergen-z698493-2025, Stand 01.11.2026.