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Zuschlag

Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Hausstaubmilben

Den Zuschlag für „Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Hausstaubmilben“ hat ALK Abelló Arzneimittel GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK Baden-Württemberg im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb; bekannt gemacht am 23.10.2025. Der veröffentlichte Auftragswert beträgt 221.000 Euro.

Zuschlag anALK Abelló Arzneimittel GmbH
Auftragswert221.000 Euro
VergabestelleAOK Baden-Württemberg
VerfahrenVerhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
LeistungsartLieferleistung
Leistung nach CPV33600000 Arzneimittel
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags23.10.2025

Einordnung

Weitere Zuschläge an ALK Abelló Arzneimittel GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkst. Allergenextrakt div. –
01.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Allergenextrakt a–
31.10.2025Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Allergenextrakt aus–
23.10.2025Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Birkenpollen221.000 Euro
23.10.2025Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Wiesenlieschgraspollen221.000 Euro
29.09.2025Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Allergenextrakt aus–

Alle öffentlichen Aufträge von ALK Abelló Arzneimittel GmbH

Jetzt offen: vergleichbare Ausschreibungen

Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

ALK Abelló Arzneimittel GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Laut Bekanntmachung 221.000 Euro.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (33600…), letzte 18 Monate.

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zum Allergen-Extrakt aus Hausstaubmilben“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/arzneimittelrabattvereinbarung-gemaess-130a-abs-8-sgb-v-zum-allergen-z701098-2025, Stand 01.11.2026.