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Zuschlag · IT und Software

ALLEGRO 2026

Den Zuschlag für „ALLEGRO 2026“ hat Capgemini Deutschland GmbH erhalten, zusammen mit 4 weiteren Bietern. Vergeben hat ihn Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 20.08.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anCapgemini Deutschland GmbH
Weitere ZuschlagsempfängerT-Systems International GmbH, EY Consulting GmbH, allianz adesso mittelstand GmbH & Co. eGbR
Ohne Namensnennung1 Einzelunternehmen (aus Datenschutzgründen nicht genannt)
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags20.08.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Capgemini Deutschland GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
28.10.2026Entwicklungsunterstützung rvPuR 2027–
14.10.2026Procurement for the Provision of Learning and Development Services on Data, Digital and AI Skills2.523.400 Euro
02.07.2026Beratungsleistung Strategische Roadmap KKH–
29.06.2026Übergreifende Fachberatung (Los 2)–
25.06.2026Rahmenvertrag Innovation–
10.06.2026BAW 03/2025 Projektmanagement Digitales Planen, Bauen und Betreiben12.167.750 Euro

Alle öffentlichen Aufträge von Capgemini Deutschland GmbH

Wer bei dieser Leistung gewinnt

Gleiche CPV-Gruppe (72000…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen IT und Software

Alle offenen Ausschreibungen IT und Software · Neu veröffentlicht

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Capgemini Deutschland GmbH und 4 weitere Bieter.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für IT und Software.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: ALLEGRO 2026“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/allegro-2026-z577139-2026, Stand 01.11.2026.