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Zuschlag · IT und Software

Betriebsleistung für Anwendung eIP Justiz_BA_0719_2025

Den Zuschlag für „Betriebsleistung für Anwendung eIP Justiz_BA_0719_2025“ hat virtual7 GmbH erhalten. Vergeben hat ihn Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 16.02.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anvirtual7 GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zuschlagsentscheidung12.02.2026
Bekanntmachung des Zuschlags16.02.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an virtual7 GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
20.08.2026Rahmenvereinbarung zur Etablierung eines Partner-Ökosystems1.694.118 Euro
01.07.2026Dienstleistungen Softwareentwicklung GDA–
05.03.2026Javaentwickler KONSENS ELFE - ELoSt–
02.12.2025Migration und Refactoring der Kartenviewer API–
11.11.2025Rahmenvereinbarungen über Infrastrukturleistungen–
24.10.2025Beschaffung von DL für IT-Services und IT-Dienste von HessenForst in 16 Losen–

Alle öffentlichen Aufträge von virtual7 GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (72000…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen IT und Software

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Kurz beantwortet

Wer hat den Zuschlag erhalten?

virtual7 GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Kann ein unterlegener Bieter den Zuschlag angreifen?

Vor dem Vertragsschluss: unterlegene Bieter müssen nach § 134 GWB informiert werden, der Vertrag darf erst nach einer Wartefrist geschlossen werden, und in dieser Zeit kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Nach Vertragsschluss ist das nur noch in engen Ausnahmen möglich.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für IT und Software.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Betriebsleistung für Anwendung eIP Justiz_BA_0719_2025“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/betriebsleistung-fuer-anwendung-eip-justiz-ba-0719-2025-z110102-2026, Stand 01.11.2026.