Neurobird Ausschreibungen Wissen Passende Aufträge findenSuchen

Zuschlag · IT und Software

Rahmenvereinbarung „Projektunterstützungsleistungen zur Einführung Digitale Baugenehmigung in Sachsen“

Den Zuschlag für „Rahmenvereinbarung „Projektunterstützungsleistungen zur Einführung Digitale Baugenehmigung in Sachsen““ hat Nortal AG erhalten. Vergeben hat ihn Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 20.08.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anNortal AG
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleSächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL)
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zuschlagsentscheidungnicht veröffentlicht
Bekanntmachung des Zuschlags20.08.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an Nortal AG

VeröffentlichtAuftragWert
28.08.2026Rahmenvertrag Anwendungsbetreuung und Projektunterstützung der BaK Zahlungsverkehr sowie Unterstützung der Ges–
04.08.2026Rahmenvereinbarung „Dienstleistungen für IT-Projekte“–
23.02.2026externe Dienstleistungen zur Unterstützung des HKR CC (Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen)–
09.01.2026Vereinbarung mit einem Handelspartner für die Beschaffung von Atlassian JIRA Lizenzen inkl. Wartung–
30.12.2025Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von IT-Dienstleistungen und sonstigen Beratungsleistungen zum Abruf v–
06.11.2025Enterprise Service Management Cloud-Plattform (ESM-Tool)–

Alle öffentlichen Aufträge von Nortal AG

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (72000…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen IT und Software

Alle offenen Ausschreibungen IT und Software · Neu veröffentlicht

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

Nortal AG.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für IT und Software.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Rahmenvereinbarung „Projektunterstützungsleistungen zur Einführung Digitale Baugenehmigung in Sachsen““, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/rahmenvereinbarung-projektunterstuetzungsleistungen-zur-einfuehrung-z576324-2026, Stand 01.11.2026.