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Zuschlag · IT und Software

Technische Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung des Presse- und Politikportals

Den Zuschlag für „Technische Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung des Presse- und Politikportals“ hat T-Systems International GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK Baden - Württemberg AOK Bayern - Die Gesundheitskasse AOK Bremen/Bremerhaven AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen AOK Nordost - Die Gesundheitskasse AOK NordWest - Die Gesundheitskasse AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen AOK Rhein im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 30.06.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anT-Systems International GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleAOK Baden - Württemberg AOK Bayern - Die Gesundheitskasse AOK Bremen/Bremerhaven AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen AOK Nordost - Die Gesundheitskasse AOK NordWest - Die Gesundheitskasse AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen AOK Rhein
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zuschlagsentscheidung01.06.2026
Bekanntmachung des Zuschlags30.06.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an T-Systems International GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
27.10.2026KI-Server 2026–
24.09.2026Rahmenvereinbarung über die Prüfung, Beratung und Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit von Webanwendu–
20.08.2026ALLEGRO 2026–
15.07.20261811-DE-TK-Kosten-Verrechnungs- und Prüfungslösung–
19.06.2026Katalogmanagementsystem–
18.06.2026BMDS-KI-Plattform–

Alle öffentlichen Aufträge von T-Systems International GmbH

Jetzt offen: Ausschreibungen IT und Software

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Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

T-Systems International GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Nur bis der Vertrag geschlossen ist. Die Vergabestelle informiert unterlegene Bieter vorab (§ 134 GWB) und wartet eine Frist ab; in dieser Zeit prüft auf Antrag die Vergabekammer. Ein geschlossener Vertrag lässt sich nur noch in Ausnahmefällen angreifen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für IT und Software.

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (72000…), letzte 18 Monate.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Technische Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung des Presse- und Politikportals“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/technische-uebernahme-betrieb-und-weiterentwicklung-des-presse-und-z446008-2026, Stand 01.11.2026.