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Zuschlag · IT und Software

Tracking Dienstleister

Den Zuschlag für „Tracking Dienstleister“ hat T-Systems International GmbH erhalten. Vergeben hat ihn AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts AOK Baden - Württemberg AOK Bayern - Die Gesundheitskasse AOK Bremen/Bremerhaven AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen AOK Nordost - Die Gesundheitskasse AOK NordWest - Die Gesundheitskasse AOK - Die Gesundheitska im Offenes Verfahren; bekannt gemacht am 20.01.2026. Einen Auftragswert nennt die Bekanntmachung nicht.

Zuschlag anT-Systems International GmbH
Auftragswertnicht veröffentlicht
VergabestelleAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts AOK Baden - Württemberg AOK Bayern - Die Gesundheitskasse AOK Bremen/Bremerhaven AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen AOK Nordost - Die Gesundheitskasse AOK NordWest - Die Gesundheitskasse AOK - Die Gesundheitska
VerfahrenOffenes Verfahren
LeistungsartDienstleistung
Leistung nach CPV72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zuschlagsentscheidung22.12.2025
Bekanntmachung des Zuschlags20.01.2026

Einordnung

Weitere Zuschläge an T-Systems International GmbH

VeröffentlichtAuftragWert
27.10.2026KI-Server 2026–
24.09.2026Rahmenvereinbarung über die Prüfung, Beratung und Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit von Webanwendu–
20.08.2026ALLEGRO 2026–
15.07.20261811-DE-TK-Kosten-Verrechnungs- und Prüfungslösung–
30.06.2026Technische Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung des Presse- und Politikportals–
19.06.2026Katalogmanagementsystem–

Alle öffentlichen Aufträge von T-Systems International GmbH

Häufigste Zuschlagsempfänger für diese Leistung

Gleiche CPV-Gruppe (72000…), letzte 18 Monate.

Jetzt offen: Ausschreibungen IT und Software

Alle offenen Ausschreibungen IT und Software · Neu veröffentlicht

Fragen zu diesem Zuschlag

Wer hat den Auftrag bekommen?

T-Systems International GmbH.

Wie hoch war der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert; das ist bei rund der Hälfte der Zuschläge so.

Lässt sich der Zuschlag noch anfechten?

Der Weg führt über die Vergabekammer, und er ist kurz: zwischen der Information der unterlegenen Bieter nach § 134 GWB und dem Vertragsschluss liegt nur eine Wartefrist. Danach bleibt der Zuschlag in aller Regel bestehen.

Wo finde ich vergleichbare offene Ausschreibungen?

Unter „Jetzt offen“ weiter unten und auf der Seite für IT und Software.

(1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Quellen

Zitieren: „Zuschlag: Tracking Dienstleister“, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/zuschlag/tracking-dienstleister-z41813-2026, Stand 01.11.2026.