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EU-weite Ausschreibung

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zu biosimilaren Wirkstoffen

„Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zu biosimilaren Wirkstoffen“ ist eine eu-weite Ausschreibung über eine Lieferleistung in Nordrhein-Westfalen. Frist für Angebote: Dienstag, 10.08.2027, in 282 Tagen. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV). Leistung nach CPV: Arzneimittel.

Angebotsfrist
10.08.2027, noch 282 Tage
Veröffentlicht
03.08.2026
Vergabeart
Offenes Verfahren
Bekanntmachung
EU-weit (TED)
Leistungsart
Lieferleistung
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
TED (EU-Amtsblatt), 01.11.2026
Erfüllungsort
Nordrhein-Westfalen

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der Vergabeplattform

Alle offenen Verfahren dieser Vergabestelle

Kurz gesagt

Rabattvereinbarungen für biosimilare Arzneimittel werden für Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen beschafft.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.10.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.09.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.10.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung oder mit qualifizierter elektrinischer Signatur (QES); einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 5), unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 6), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 7) Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.10.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 26.08.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.10.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung oder mit qualifizierter elektrinischer Signatur (QES); einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 5), unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 6), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 7)

Was die Bekanntmachung festlegt

Rahmenvereinbarungnein
Bindefrist1 Monat nach Angebotsfrist
Für KMU geeignetnicht ausgewiesen
RechtsgrundlageGWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU)
Art des AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts (Bund)

Fristen und Termine

VeröffentlichungMontag, 03.08.2026
AngebotsfristDienstag, 10.08.2027, 10:00 Uhr
Bindefrist endet (rechnerisch)Donnerstag, 09.09.2027
Beginn der AusführungDonnerstag, 01.10.2026
Ende der AusführungSamstag, 30.09.2028

Einordnung

Fragen zu dieser Ausschreibung

Bis wann kann ein Angebot abgegeben werden?

Bis Dienstag, 10.08.2027, also noch 282 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Wie komme ich an die Vergabeunterlagen?

Über die Originalbekanntmachung und die dort verlinkte Vergabeplattform. Die Unterlagen sind dort in der Regel ohne Anmeldung einsehbar; für die Angebotsabgabe verlangen die Plattformen eine Registrierung.

Wie lange ist man an das Angebot gebunden?

1 Monat nach Ablauf der Angebotsfrist, also voraussichtlich bis 09.09.2027. Bis dahin kann der Zuschlag erteilt werden.

Wie wird die Eignung bei EU-weiten Verfahren belegt?

Vorläufig kann die Eignung mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) belegt werden; welche Nachweise die Vergabestelle verlangt, steht in den Vergabeunterlagen.

Nach welchem Vergaberecht läuft das Verfahren?

Offenes Verfahren. Der Auftrag liegt oberhalb der EU-Schwellenwerte, es gelten GWB und VgV (bei Bauaufträgen VOB/A EU). Fristen, Eignungsnachweise und Zuschlagskriterien stehen in den Vergabeunterlagen.

Wo wird der Auftrag ausgeführt?

Erfüllungsort ist Nordrhein-Westfalen. Für die Bewertung zählt dieser Ort, nicht der Sitz der Vergabestelle.

So bereiten Sie das Angebot vor

  1. Leistungsverzeichnis und Vertragsbedingungen aus den Vergabeunterlagen Punkt für Punkt prüfen. Mehr
  2. Abgabe bis 10.08.2027, 10:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  3. An das Angebot gebunden bis voraussichtlich 09.09.2027: Kapazität und Preise bis dahin sichern. Mehr
  4. Eignung vorläufig mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung belegen, die verlangten Nachweise bereithalten. Mehr
  5. Unklarheiten früh als Bieterfrage über die Plattform klären; erkannte Vergabefehler rechtzeitig rügen. Mehr

CPV-Codes dieser Ausschreibung

Wie viel gerade offen ist

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Nordrhein-Westfalen, alle Gewerke1.850451429

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

Zuschläge für vergleichbare Leistungen

VeröffentlichtAuftragZuschlag anWert
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a kohlpharma GmbH–
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Rechtsrahmen

(1) Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft.

Was das für Bieter heißt

Neu in Nordrhein-Westfalen

Wissen zum Verfahren

Quellen

Zitieren: „Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zu biosimilaren Wirkstoffen“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/abschluss-nicht-exklusiver-rabattvereinbarung-nach-130a-abs-8-sgb-v-zu-t535232-2026, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.