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EU-weite Ausschreibung

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V für Verträge biosimilarer Wirkstoffe

„Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V für Verträge biosimilarer Wirkstoffe“ ist eine eu-weite Ausschreibung über eine Lieferleistung in Nordrhein-Westfalen. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV). Die Angebotsfrist endet am Dienstag, 10.11.2026, in 9 Tagen. Leistung nach CPV: Arzneimittel.

Angebotsfrist
10.11.2026, noch 9 Tage
Veröffentlicht
04.05.2026
Vergabeart
Offenes Verfahren
Bekanntmachung
EU-weit (TED)
Leistungsart
Lieferleistung
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
TED (EU-Amtsblatt), 01.11.2026
Erfüllungsort
Nordrhein-Westfalen

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur Originalbekanntmachung

Alle offenen Verfahren dieser Vergabestelle

Kurz gesagt

Es werden Rabattvereinbarungen für biosimilare Wirkstoffe für Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen beschafft.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.04.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.03.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.04.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 6). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 5), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 7).

Bedingungen laut Bekanntmachung

Rahmenvereinbarungnein
Bindefrist1 Monat nach Angebotsfrist
Für KMU geeignetnicht ausgewiesen
RechtsgrundlageGWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU)
Art des AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts (Bund)

Termine dieser Ausschreibung

VeröffentlichungMontag, 04.05.2026
AngebotsfristDienstag, 10.11.2026, 10:00 Uhr
Bindefrist endet (rechnerisch)Donnerstag, 10.12.2026
Beginn der AusführungMittwoch, 01.04.2026
Ende der AusführungDonnerstag, 31.12.2026

Was die Zahlen sagen

Kurz beantwortet

Wann endet die Angebotsfrist?

Bis Dienstag, 10.11.2026, also noch 9 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Wie hoch ist der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert. Das ist der Normalfall: nur rund 3 Prozent der offenen Ausschreibungen veröffentlichen einen. Den Umfang zeigt das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.

Wie komme ich an die Vergabeunterlagen?

Über die Originalbekanntmachung. Die Unterlagen sind dort in der Regel ohne Anmeldung einsehbar; für die Angebotsabgabe verlangen die Plattformen eine Registrierung.

Wie lange ist man an das Angebot gebunden?

1 Monat nach Ablauf der Angebotsfrist, also voraussichtlich bis 10.12.2026. Bis dahin kann der Zuschlag erteilt werden.

Ist der Auftrag für kleine und mittlere Unternehmen geeignet?

Die Bekanntmachung weist ihn nicht ausdrücklich als für KMU geeignet aus; das schließt kleinere Betriebe nicht aus, eine Bietergemeinschaft kann helfen.

Wo liegt der Erfüllungsort?

Erfüllungsort ist Nordrhein-Westfalen. Für die Bewertung zählt dieser Ort, nicht der Sitz der Vergabestelle.

Checkliste vor dem Angebot

  1. Zuerst die Unterlagen von der Vergabeplattform holen und jede Position des Leistungsverzeichnisses durchgehen. Mehr
  2. Abgabe bis 10.11.2026, 10:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  3. An das Angebot gebunden bis voraussichtlich 10.12.2026: Kapazität und Preise bis dahin sichern. Mehr
  4. Die EEE ausfüllen und die geforderten Eignungsnachweise auf Abruf bereithalten. Mehr
  5. Fragen zu den Unterlagen über die Plattform stellen, solange die Frist es erlaubt; Fehler im Verfahren sofort rügen. Mehr

CPV-Codes dieser Ausschreibung

Wie viel gerade offen ist

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Nordrhein-Westfalen, alle Gewerke1.850451429

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

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Rechtsrahmen

(1) In der Leistungsbeschreibung ist der Auftragsgegenstand so eindeutig wie möglich zu beschreiben, sodass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können.

Was das für Bieter heißt

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Wissen zum Verfahren

Quellen

Zitieren: „Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V für Verträge biosimilarer Wirkstoffe“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/abschluss-nicht-exklusiver-rabattvereinbarungen-nach-130-a-abs-8-sgb-v-t303271-2026, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.