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EU-weite Ausschreibung

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit dem Wirkstoff ab dem 01.10.2026

Gesucht wird: Arzneimittel in Nordrhein-Westfalen. Die Ausschreibung heißt „Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit dem Wirkstoff ab dem 01.10.2026“. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV). Frist für Angebote: Mittwoch, 10.05.2028, in 556 Tagen.

Angebotsfrist
10.05.2028, noch 556 Tage
Veröffentlicht
01.09.2026
Vergabeart
Offenes Verfahren
Bekanntmachung
EU-weit (TED)
Leistungsart
Lieferleistung
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
TED (EU-Amtsblatt), 01.11.2026
Erfüllungsort
Nordrhein-Westfalen

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der Vergabeplattform

Alle offenen Verfahren dieser Vergabestelle

Kurz gesagt

Es werden Rabattvereinbarungen für einen Wirkstoff für Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen beschafft.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.10.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.09.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.10.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 4), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 5). Alle einzureichenden Unterlagen können mit der qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden. Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.09.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.08.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.09.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 4), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 5). Alle einzureichenden Unterlagen können mit der qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden.

Was die Bekanntmachung festlegt

Laufzeit20 Monate
Verlängerungenbis zu 2
Rahmenvereinbarungnein
Bindefrist1 Monat nach Angebotsfrist
Für KMU geeignetnicht ausgewiesen
RechtsgrundlageGWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU)
Art des AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts (Bund)

Fristen und Termine

VeröffentlichungDienstag, 01.09.2026
AngebotsfristMittwoch, 10.05.2028, 10:00 Uhr
Bindefrist endet (rechnerisch)Freitag, 09.06.2028
Beginn der AusführungDonnerstag, 01.10.2026
Ende der AusführungFreitag, 30.06.2028

Was die Zahlen sagen

Fragen zu dieser Ausschreibung

Wann endet die Angebotsfrist?

Bis Mittwoch, 10.05.2028, also noch 556 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Ist ein Auftragswert bekannt?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert. Das ist der Normalfall: nur rund 3 Prozent der offenen Ausschreibungen veröffentlichen einen. Den Umfang zeigt das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.

Um welche Leistung geht es?

Lieferleistung. Nach dem CPV-Code: Arzneimittel.

Ist der Auftrag für kleine und mittlere Unternehmen geeignet?

Die Bekanntmachung weist ihn nicht ausdrücklich als für KMU geeignet aus; das schließt kleinere Betriebe nicht aus, eine Bietergemeinschaft kann helfen.

Wo wird der Auftrag ausgeführt?

Erfüllungsort ist Nordrhein-Westfalen. Für die Bewertung zählt dieser Ort, nicht der Sitz der Vergabestelle.

Wie lange läuft der Auftrag?

Die Laufzeit beträgt 20 Monate ab 01.10.2026 bis 30.06.2028. Bis zu 2 Verlängerungen sind vorgesehen.

Vor der Abgabe prüfen

  1. Zuerst die Unterlagen von der Vergabeplattform holen und jede Position des Leistungsverzeichnisses durchgehen. Mehr
  2. An das Angebot gebunden bis voraussichtlich 09.06.2028: Kapazität und Preise bis dahin sichern. Mehr
  3. Die EEE ausfüllen und die geforderten Eignungsnachweise auf Abruf bereithalten. Mehr
  4. Abgabe bis 10.05.2028, 10:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  5. Fragen zu den Unterlagen über die Plattform stellen, solange die Frist es erlaubt; Fehler im Verfahren sofort rügen. Mehr

Einordnung nach CPV

Zahlen zum Umfeld

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Nordrhein-Westfalen, alle Gewerke1.850451429

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

Vergleichbare Aufträge: wer den Zuschlag bekam

VeröffentlichtAuftragZuschlag anWert
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a kohlpharma GmbH–
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Thalidomid, ATC LZentiva Pharma GmbH–
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Nadroparin, ATC Baxicorp Pharma GmbH–
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkst. Allergenextrakt div. ALK - Abelló Arzneimittel GmbH–
29.10.2026Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zur Wirkstoffkombination GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG–

Zuschlagsbekanntmachungen auf TED, gleiche CPV-Gruppe (33600…). Alle Zuschläge

Weitere offene Ausschreibungen in Nordrhein-Westfalen

Rechtsrahmen

(1) Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft.

Was das für Bieter heißt

Neu in Nordrhein-Westfalen

Wissen zum Verfahren

Quellen

Zitieren: „Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit dem Wirkstoff ab dem 01.10.2026“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/abschluss-nicht-exklusiver-rabattvereinbarungen-nach-130-a-abs-8-sgb-v-t599811-2026, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.