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EU-weite Ausschreibung

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.11.2026

EU-weite Ausschreibung (Lieferleistung): „Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.11.2026“ in Nordrhein-Westfalen. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV). Angebote sind bis Mittwoch, 10.05.2028 einzureichen, in 556 Tagen. Leistung nach CPV: Arzneimittel.

Angebotsfrist
10.05.2028, noch 556 Tage
Veröffentlicht
01.10.2026
Vergabeart
Offenes Verfahren
Bekanntmachung
EU-weit (TED)
Leistungsart
Lieferleistung
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
TED (EU-Amtsblatt), 01.11.2026
Erfüllungsort
Nordrhein-Westfalen

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der Vergabeplattform

Alle offenen Verfahren dieser Vergabestelle

Kurz gesagt

Rabattvereinbarungen für Arzneimittel werden für Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.11.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.10.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.11.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 4), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 5). Alle einzureichenden Unterlagen können mit der qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden.

Zeitplan

VeröffentlichungDonnerstag, 01.10.2026
AngebotsfristMittwoch, 10.05.2028, 10:00 Uhr
Bindefrist endet (rechnerisch)Freitag, 09.06.2028
Beginn der AusführungSonntag, 01.11.2026
Ende der AusführungMittwoch, 30.06.2027

Das Wichtigste in Fragen

Bis wann kann ein Angebot abgegeben werden?

Bis Mittwoch, 10.05.2028, also noch 556 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Wo gibt es die Vergabeunterlagen?

Die Bekanntmachung verlinkt die Vergabeplattform, auf der die Unterlagen liegen. Lesen geht meist ohne Konto, abgeben nur nach Registrierung auf der Plattform.

Wie lange ist man an das Angebot gebunden?

1 Monat nach Ablauf der Angebotsfrist, also voraussichtlich bis 09.06.2028. Bis dahin kann der Zuschlag erteilt werden.

Welche Regeln gelten für das Verfahren?

Offenes Verfahren. Der Auftrag liegt oberhalb der EU-Schwellenwerte, es gelten GWB und VgV (bei Bauaufträgen VOB/A EU). Fristen, Eignungsnachweise und Zuschlagskriterien stehen in den Vergabeunterlagen.

Wie wird die Eignung bei EU-weiten Verfahren belegt?

Vorläufig kann die Eignung mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) belegt werden; welche Nachweise die Vergabestelle verlangt, steht in den Vergabeunterlagen.

Ist der Auftrag für kleine und mittlere Unternehmen geeignet?

Die Bekanntmachung weist ihn nicht ausdrücklich als für KMU geeignet aus; das schließt kleinere Betriebe nicht aus, eine Bietergemeinschaft kann helfen.

Bedingungen laut Bekanntmachung

Verlängerungenbis zu 2
Rahmenvereinbarungnein
Bindefrist1 Monat nach Angebotsfrist
Für KMU geeignetnicht ausgewiesen
RechtsgrundlageGWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU)
Art des AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts (Bund)

Vor der Abgabe prüfen

  1. Leistungsverzeichnis und Vertragsbedingungen aus den Vergabeunterlagen Punkt für Punkt prüfen. Mehr
  2. Die EEE ausfüllen und die geforderten Eignungsnachweise auf Abruf bereithalten. Mehr
  3. An das Angebot gebunden bis voraussichtlich 09.06.2028: Kapazität und Preise bis dahin sichern. Mehr
  4. Abgabe bis 10.05.2028, 10:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  5. Fragen zu den Unterlagen über die Plattform stellen, solange die Frist es erlaubt; Fehler im Verfahren sofort rügen. Mehr

Einordnung nach CPV

Zuschläge für vergleichbare Leistungen

VeröffentlichtAuftragZuschlag anWert
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a kohlpharma GmbH–
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Zuschlagsbekanntmachungen auf TED, gleiche CPV-Gruppe (33600…). Alle Zuschläge

Rechtsrahmen

(1) In der Leistungsbeschreibung ist der Auftragsgegenstand so eindeutig wie möglich zu beschreiben, sodass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können.

Was das für Bieter heißt

Im Marktvergleich

Wie viel gerade offen ist

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Nordrhein-Westfalen, alle Gewerke1.850451429

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

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Wissen zum Verfahren

Quellen

Zitieren: „Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V ab dem 01.11.2026“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/abschluss-nicht-exklusiver-rabattvereinbarungen-nach-130-a-abs-8-sgb-v-t677151-2026, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.