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EU-weite Ausschreibung

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens

Gesucht wird: Arzneimittel in Brandenburg. Die Ausschreibung heißt „Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens“. Angebote sind bis Sonntag, 05.03.2028 einzureichen, in 490 Tagen. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV).

Angebotsfrist
05.03.2028, noch 490 Tage
Veröffentlicht
14.09.2026
Vergabeart
Offenes Verfahren
Bekanntmachung
EU-weit (TED)
Leistungsart
Lieferleistung
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
TED (EU-Amtsblatt), 01.11.2026
Erfüllungsort
Brandenburg

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der Vergabeplattform

Alle offenen Verfahren dieser Vergabestelle

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMC3C herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. NEU: Es wird nun auch die Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur angeboten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular "Verfahrensinformation". Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.05.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Als Einreichungsfrist der Angebote gilt immer der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.05.2026; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.04.2026). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-nordost.

Was die Bekanntmachung festlegt

Rahmenvereinbarungnein
Bindefrist0 Wochen nach Angebotsfrist
Für KMU geeignetnicht ausgewiesen
Sicherheitsleistungnicht verlangt
RechtsgrundlageGWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU)
Art des AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts (Land)

Checkliste vor dem Angebot

  1. Zuerst die Unterlagen von der Vergabeplattform holen und jede Position des Leistungsverzeichnisses durchgehen. Mehr
  2. Abgabe bis 05.03.2028, 23:58 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  3. Eignung vorläufig mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung belegen, die verlangten Nachweise bereithalten. Mehr
  4. Unklarheiten früh als Bieterfrage über die Plattform klären; erkannte Vergabefehler rechtzeitig rügen. Mehr

Termine dieser Ausschreibung

VeröffentlichungMontag, 14.09.2026
AngebotsfristSonntag, 05.03.2028, 23:58 Uhr
Beginn der AusführungFreitag, 01.05.2026
Ende der AusführungSonntag, 30.04.2028

Marktdaten

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Brandenburg, alle Gewerke447129125

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

Vergleichbare Aufträge: wer den Zuschlag bekam

VeröffentlichtAuftragZuschlag anWert
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a kohlpharma GmbH–
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Thalidomid, ATC LZentiva Pharma GmbH–
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Nadroparin, ATC Baxicorp Pharma GmbH–
30.10.2026Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkst. Allergenextrakt div. ALK - Abelló Arzneimittel GmbH–
29.10.2026Arzneimittelrabattvereinbarung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m § 130a Abs. 8 SGB V zur Wirkstoffkombination GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG–

Zuschlagsbekanntmachungen auf TED, gleiche CPV-Gruppe (33600…). Alle Zuschläge

Im Marktvergleich

Fragen zu dieser Ausschreibung

Wann endet die Angebotsfrist?

Bis Sonntag, 05.03.2028, also noch 490 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Wie lange ist man an das Angebot gebunden?

0 Wochen nach Ablauf der Angebotsfrist. Bis dahin kann der Zuschlag erteilt werden.

Wie komme ich an die Vergabeunterlagen?

Über die Originalbekanntmachung und die dort verlinkte Vergabeplattform. Die Unterlagen sind dort in der Regel ohne Anmeldung einsehbar; für die Angebotsabgabe verlangen die Plattformen eine Registrierung.

Welche Regeln gelten für das Verfahren?

Offenes Verfahren. Der Auftrag liegt oberhalb der EU-Schwellenwerte, es gelten GWB und VgV (bei Bauaufträgen VOB/A EU). Fristen, Eignungsnachweise und Zuschlagskriterien stehen in den Vergabeunterlagen.

Wie wird die Eignung bei EU-weiten Verfahren belegt?

Vorläufig kann die Eignung mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) belegt werden; welche Nachweise die Vergabestelle verlangt, steht in den Vergabeunterlagen.

Muss eine Sicherheit gestellt werden?

Laut Bekanntmachung wird keine Sicherheitsleistung verlangt.

CPV-Codes dieser Ausschreibung

Rechtsrahmen

(1) Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind.

Was das für Bieter heißt

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Wissen zum Verfahren

Quellen

Zitieren: „Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/abschluss-nicht-exklusiver-rabattvereinbarungen-nach-130a-abs-8-sgb-v-t631010-2026, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.