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EU-weite Ausschreibung · Pflege und soziale Dienste

AOK-Priomed Schlafapnoe Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V

EU-weite Ausschreibung (Dienstleistung): „AOK-Priomed Schlafapnoe Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V“ in Hessen. Vergabeart: Offenes Verfahren, EU-weit bekannt gemacht (oberhalb der EU-Schwellenwerte, Verfahren nach GWB und VgV). Angebote sind bis Mittwoch, 31.12.2031 einzureichen, in 1886 Tagen. Leistung nach CPV: Dienstleistungen des Gesundheitswesens.

Angebotsfrist
31.12.2031, noch 1886 Tage
Veröffentlicht
29.09.2025
Vergabeart
Offenes Verfahren
Bekanntmachung
EU-weit (TED)
Leistungsart
Dienstleistung
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
TED (EU-Amtsblatt), 01.11.2026
Erfüllungsort
Hessen

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur Originalbekanntmachung

Kurz gesagt

Die AOK schreibt einen Vertrag für Schlaflabore in Hessen zur Behandlung von Schlafapnoe aus.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "AOK Priomed Schlafapnoe" mit Schlaflaboren, um die Behandlung von Versicherten mit typischen anamnestischen und klinischen Symptomen und Befunden bei Verdacht auf eine schlafbezogene Atemstörung zu verbessern, im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Schlaflaboren, welche die geforderten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, der Beitritt zum Vertrag angeboten. Das interessierte Schlaflabor verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 108 i. V. m. § 109 SGB V in Hessen. Das interessierte Schlaflabor muss die fachlichen Qualifikationen und Voraussetzungen, die für eine Abrechnungsgenehmigung nach § 135 Abs. 1 SGB V i. V. m. Nr. 3 Anlage 1 der Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung (MVV-RL) und nach der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atemstörungen erforderlich sind, erfüllen, soweit sie sich auf die Leistung der Polysomnographie beziehen. Zudem muss es über eine Akkreditierung der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) oder einer vergleichbaren Fachgesellschaft verfügen oder kann durch Vorlage geeigneter Unterlagen und die Prüfung der Voraussetzungen im Rahmen einer Begehung durch den Medizinischen Dienst nachweisen, dass die von den Fachgesellschaften für Schlaflabore formulierten Qualitätskriterien erfüllt werden. Das Schlaflabor muss durch einem Somnologen (DGSM) oder einem Arzt mit der Zusatzweiterbildung Schlafmedizin geleitet werden. Die Leitung kann auch durch einen Belegarzt sichergestellt sein. Das Schlaflabor muss mindestens einen Kooperationsvertrag Ärzte und mindestens einen Kooperationsvertrag Hilfsmittel abgeschlossen haben. Interessierte Schlaflabore können dazu unter der Kontaktadresse [email protected] die Vertragsunterlagen, darunter die Vorlagen für die Kooperationsverträge sowie die Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Schlaflabor die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Schlaflabor, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt zum Vertrag kann bis zum 31.12.2031 jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Der Vertrag tritt frühestens zum 01.01.2026 in Kraft. Mit diesem Vertrag soll die Behandlungsqualität von Patienten, bei denen der Verdacht auf eine schlafbezogene Atemstörung, insbesondere auf ein obstruktives Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) besteht,verbessert werden. Dies soll u.a. durch eine Verbesserung der Kooperation und nahtloser Betreuung zwischen Hausärzten, Fachärzten (Pneumologen, Schlafmediziner), Schlaflaboren und Hilfsmittelanbietern sowie der Implementierung standardisierter Versorgungswege erreicht werden. Die bessere Verzahnung der verschiedenen Leistungssektoren, die Implementierung einer engmaschigen Nachsorge sowie Einweisung zur Nutzung der CPAP-Geräte fördert eine nachhaltige Behandlung und kann Abbrüchen entgegenwirken. Damit wird die Wirtschaftlichkeit der Versorgung gesteigert und das Patientenmanagement verbessert. Der Inhalt des Vertrages zur Besonderen Versorgung steht für alle interessierten Schlaflabore fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbeka

Was die Bekanntmachung festlegt

Rahmenvereinbarungnein
Bindefrist6 Wochen nach Angebotsfrist
RechtsgrundlageGWB, VgV (bei Bauleistungen VOB/A EU)
Art des AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts

Checkliste vor dem Angebot

  1. Vergabeunterlagen über die Originalbekanntmachung laden und das Leistungsverzeichnis vollständig lesen. Mehr
  2. Abgabe bis 31.12.2031, 23:59 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  3. Die EEE ausfüllen und die geforderten Eignungsnachweise auf Abruf bereithalten. Mehr
  4. An das Angebot gebunden bis voraussichtlich 11.02.2032: Kapazität und Preise bis dahin sichern. Mehr
  5. Fragen zu den Unterlagen über die Plattform stellen, solange die Frist es erlaubt; Fehler im Verfahren sofort rügen. Mehr

Zeitplan

VeröffentlichungMontag, 29.09.2025
AngebotsfristMittwoch, 31.12.2031, 23:59 Uhr
Bindefrist endet (rechnerisch)Mittwoch, 11.02.2032
Beginn der AusführungDonnerstag, 01.01.2026
Ende der AusführungMittwoch, 31.12.2031

Wie viel gerade offen ist

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Pflege und soziale Dienste, bundesweit972622
Pflege und soziale Dienste in Hessen1854
Hessen, alle Gewerke536160138

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

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VeröffentlichtAuftragZuschlag anWert
27.10.2026Medizinische Dienstleistungen Staffel 10.321Dx GmbH–
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Einordnung

Kurz beantwortet

Wann endet die Angebotsfrist?

Bis Mittwoch, 31.12.2031, also noch 1886 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Wie komme ich an die Vergabeunterlagen?

Über die Originalbekanntmachung. Die Unterlagen sind dort in der Regel ohne Anmeldung einsehbar; für die Angebotsabgabe verlangen die Plattformen eine Registrierung.

Wie lange ist man an das Angebot gebunden?

6 Wochen nach Ablauf der Angebotsfrist, also voraussichtlich bis 11.02.2032. Bis dahin kann der Zuschlag erteilt werden.

Welche Regeln gelten für das Verfahren?

Offenes Verfahren. Der Auftrag liegt oberhalb der EU-Schwellenwerte, es gelten GWB und VgV (bei Bauaufträgen VOB/A EU). Fristen, Eignungsnachweise und Zuschlagskriterien stehen in den Vergabeunterlagen.

Wie wird die Eignung bei EU-weiten Verfahren belegt?

Vorläufig kann die Eignung mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) belegt werden; welche Nachweise die Vergabestelle verlangt, steht in den Vergabeunterlagen.

Wie hoch ist der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert. Das ist der Normalfall: nur rund 3 Prozent der offenen Ausschreibungen veröffentlichen einen. Den Umfang zeigt das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.

Einordnung nach CPV

Häufig verlangte Nachweise im Gewerk Pflege und soziale Dienste

Erfahrungswerte aus Ausschreibungen dieses Gewerks, nicht aus dieser Bekanntmachung; maßgeblich sind ihre Vergabeunterlagen.

Rechtsrahmen

(1) In der Leistungsbeschreibung ist der Auftragsgegenstand so eindeutig wie möglich zu beschreiben, sodass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können.

Was das für Bieter heißt

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Wissen zum Verfahren

Quellen

Zitieren: „AOK-Priomed Schlafapnoe Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/aok-priomed-schlafapnoe-ausschreibung-vertrag-gemaess-140a-sgb-v-t634597-2025, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.