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Nationale Ausschreibung

4727F90301 - Prozedurale Anforderungen an Risikoentscheidungen im Atomrecht (PARAT)

„4727F90301 - Prozedurale Anforderungen an Risikoentscheidungen im Atomrecht (PARAT)“ ist eine nationale Ausschreibung in Berlin. Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung, national bekannt gemacht (unterhalb der EU-Schwellenwerte). Angebote sind bis Mittwoch, 02.12.2026 einzureichen, in 31 Tagen. Leistung nach CPV: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung.

Angebotsfrist
02.12.2026, noch 31 Tage
Veröffentlicht
21.10.2026
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
national
Leistungsart
nicht angegeben
Auftragswert
nicht veröffentlicht
Quelle, zuletzt geprüft
Bekanntmachungsservice des Bundes, 31.10.2026
Erfüllungsort
Berlin, Berlin

Vergabestelle und Unterlagen

Vergabestelle nur mit Zugang sichtbar

Zur OriginalbekanntmachungVergabeunterlagen auf der Vergabeplattform

Kurz gesagt

Forschungsdienstleistung zur Untersuchung von Verfahrensvorgaben für behördliche Risikoentscheidungen im Atomrecht.

Zusammenfassung aus dem Text der Bekanntmachung erstellt und automatisch gegen ihn geprüft; maßgeblich ist der Originaltext.

Leistungsbeschreibung

Dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) obliegt im Genehmigungsverfahren die Beurteilung der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schadensvorsorge (§6 Abs. 2 Nr. 2 AtG). Bei der Ausfüllung ihres Beurteilungsspielraums trägt es die Verantwortung für die Risikoermittlung und -bewertung (Risikovorsorge). Dabei kann das BASE teils auf untergesetzliche Standardisierungen in Form des kerntechnischen Regelwerks zurückgreifen. Im Übrigen ist es Aufgabe des BASE, die Grenze zum hinnehmbaren Restrisiko anhand des Maßstabs praktischer Vernunft selbst zu bestimmen. Der Gesetzgeber macht hier vergleichsweise wenige Vorgaben. Soweit Bewertungskriterien fehlen, muss das BASE diesen Maßstab konkretisieren und für das Genehmigungsverfahren operationalisieren. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen, insbesondere des derzeit nicht abschließend bestimmbaren Zeitraums für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle, gewinnen Fragen der Risikovorsorge zusätzlich an Bedeutung. Die damit einhergehenden Unsicherheiten könnten erhöhte Anforderungen an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Risikoentscheidungen begründen. Zugleich ist in der Forschung gut belegt, dass menschliche Entscheidungsfindung anfällig für systematische Verzerrungen ist, etwa durch die Nutzung von Heuristiken oder durch gruppendynamische Effekte. Diese Erkenntnisse werfen die Frage auf, inwiefern auch behördliche Entscheidungsprozesse, trotz institutioneller Einbettung und fachlicher Expertise, entsprechenden Einflüssen unterliegen können und ob hieraus spezifische Anforderungen an die Ausgestaltung von Verwaltungsverfahren folgen. Ziel dieses Vorhabens ist es, zu klären, ob ein Handlungsbedarf zur Festlegung oder Präzisierung von Verfahrensvorgaben für behördliche Risikoentscheidungen im Atomrecht besteht. Außerdem sollen die Ergebnisse des Vorhabens dafür sensibilisieren, an welchen Stellen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens menschliche Entscheidungsfindung besonders fehleranfällig ist. Es soll ein gewinnbringender Dialog zwischen verschiedenen Rechtsgebieten zu diesen Fragestellungen angestoßen werden.

Zeitplan

VeröffentlichungMittwoch, 21.10.2026
AngebotsfristMittwoch, 02.12.2026, 08:00 Uhr

Vertrag und Verfahren

Sicherheitsleistungnicht verlangt
Rechtsgrundlagenationales Vergaberecht (VOB/A, UVgO oder VOL/A)

Leistung nach CPV

Einordnung

Marktdaten

Bereichoffenneu in 7 TagenFristende in 7 Tagen
Berlin, alle Gewerke557153137

Stand 01.11.2026, gezählt nach Abzug der Dubletten. Mehr im Vergabe-Index.

Vor der Abgabe prüfen

  1. Leistungsverzeichnis und Vertragsbedingungen aus den Vergabeunterlagen Punkt für Punkt prüfen. Mehr
  2. Abgabe bis 02.12.2026, 08:00 Uhr einplanen; die meisten Plattformen nehmen nur elektronische Angebote an. Mehr
  3. Wer präqualifiziert ist, spart Einzelnachweise; den Eintrag im PQ-Verzeichnis prüfen. Mehr
  4. Fragen zu den Unterlagen über die Plattform stellen, solange die Frist es erlaubt; Fehler im Verfahren sofort rügen. Mehr

Kurz beantwortet

Wie viel Zeit bleibt für das Angebot?

Bis Mittwoch, 02.12.2026, also noch 31 Tage. Die genaue Uhrzeit und den Abgabeweg nennt die Originalbekanntmachung; maßgeblich ist immer sie.

Wie hoch ist der Auftragswert?

Die Bekanntmachung nennt keinen Auftragswert. Das ist der Normalfall: nur rund 3 Prozent der offenen Ausschreibungen veröffentlichen einen. Den Umfang zeigt das Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen.

Wo liegt der Erfüllungsort?

Erfüllungsort ist Berlin. Für die Bewertung zählt dieser Ort, nicht der Sitz der Vergabestelle.

Was genau wird beschafft?

Nach dem CPV-Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung.

Warum ist die Ausschreibung nicht EU-weit?

Der geschätzte Auftragswert liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte. Dann genügt die nationale Bekanntmachung, und es gilt das deutsche Vergaberecht für den Unterschwellenbereich.

Wo gibt es die Vergabeunterlagen?

Die Bekanntmachung verlinkt die Vergabeplattform, auf der die Unterlagen liegen. Lesen geht meist ohne Konto, abgeben nur nach Registrierung auf der Plattform.

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Rechtsrahmen

(1) Dieser Teil gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie die Ausrichtung von Wettbewerben, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer die jeweils festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. § 114 Absatz 2 bleibt unberührt.

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Quellen

Zitieren: „4727F90301 - Prozedurale Anforderungen an Risikoentscheidungen im Atomrecht (PARAT)“, Ausschreibung, Neurobird Ausschreibungen, https://neurobird.com/de/ausschreibungen/bekanntmachung/4727f90301-prozedurale-anforderungen-an-risikoentscheidungen-im-o00fea335b6bc, Stand 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.